Gemeinsames sorgerecht

Meine Tochter ist am 17.03.2010 geboren. Leider habe ich sie seid dem 17.08.2010 nicht mehr sehen dürfen obwohl wir beide das gemeinsame sorgerecht haben.
sie unterstellt mir das ich sie angegriffen habe und das ich mich und meine tochter umbringen würde woraf sie eine anwältin einbezog. Ihre anwältin schrieb mir darauf einen brief das ich es zu unterlassen habe meine ex partnerin und meine tochter nachzustellen was ich aber bisher nicht tat und tun werde.

meine frage daher:

wie soll ich mich verhalten , denn ich will gern meine tochter sehen und auch als vater für sie da sein

was kann ich unternehmen gegen solche anschuldigungen

mfg frank schiemenz

Guten Morgen,

ich denke, daß du nur eine einstweilige Verfügung bzgl. deines Umgangsrechts beantragen kannst.

Wenn sich die Anschuldigungen, unbegründet wie ich annehme, nicht legen, kannst du einen Umgangspfleger beantragen, der dann die Umgänge evtl. begleitet und beurteilen kann, inwiefern der Umgang von der Mutter beeinträchtigt ist und wieviel Umgang sinnvoll für das Kind ist. Er legt auch die Termine fest, wann du das Kind sehen darfst.

Nette Grüsse
Simone

Hallo,
ich würde dann auch zum Anwalt gehen und auch zum jugendamt denn die sollten ja auch zum kindeswohl endscheiden.
Leider kann ich dir mehr nicht sagen oder bessere hilfe stellungen bieten.

vielen lieben dank für deine mail

werde dies unverzüglich tun denn ich werde um meine kleine tochter kämpfen
danke nochmals und ein schönes sonniges we

Hallo,
ich würde dann auch zum Anwalt gehen und auch zum jugendamt
denn die sollten ja auch zum kindeswohl endscheiden.
Leider kann ich dir mehr nicht sagen oder bessere hilfe
stellungen bieten.

ja hab auch schon überlegt einen anwalt mit einzubeziehen aber der kostet nach einigen absprachen schon ne menge geld und naja ich versuche es auf einer normalen ebene denn ich möchte nicht das die kleine nen knacks bekommt

Hallo Frank,

Du stehst vor dem selben Problem, vor dem viele vor allem Männer stehen: Durch Anschuldigungen gegen den anderen Elternteil werden ihnen die Kinder vorenthalten.

Generell ist das nicht zulässig:
Beide Elternteile haben gem. § 1626 das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen. Davon unabhängig und noch zentraler gibt der gleiche Paragraph BEIDEN Elternteilen auf, Umgang mit dme Kind zu haben, weil der Gesetzgeber erkannt hat, dass der Umgang mit beiden Elternteilen wichtig für das Wohl des Kindes ist.

Wenn Expartner dies aber unterwandern wollen, dann zücken sie einfach die Karte „Gefährdung des Kindeswohls“ und behaupten eine besondere Eilbedürftigkeit, um Schaden vom Kind abzuwenden.
Da sie damit rechnen dürfen, dass der Expartner das Kind in der Regel nicht mit Polizeigewalt zum Umgang wird abholen lassen, haben sie in der Regel auch relativ leichtes Spiel. Ist dann erstmal für eien längere zeit eine Trennung herbeigeführt, dann hat der Agitator am Ende bei einer gerichtlichen Überprüfung auch als Argument auf seiner Seite, dass die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil ohnedies inzwischen erkaltet sei - was Kinder dann auch nicht selten in der Drucksituation bestätigen.

Deshalb ist in solchen Fällen auf der einen Seite geboten, auf keinen Fall in Aktionismus auszubrechen. Auf der anderen Seite darf man nicht zu lange abwarten, um dagegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen.

Nun kenne ich Sie Drei natürlich nicht und auch nicht die Beziehung, die Sie miteinander haben.

Dennoch will ich Ihnen ans Herz legen, es - trotz der Aggression der Mutter - noch einmal auf gütlichem Wege zu probieren. Vielleicht schreiben Sie Ihrer Expartnerin einen Brief. Das nimmt ein wenig die Dynamik raus und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre beweggründe besser darzustellen. Sie sollten Ihre ernsthafte Bereitschaft darin ausdrücken, für Ihr Kind sorgen zu wollen - sowohl finanziell, wenn diese Frage ansteht, als auch durch Ihre Anwesenheit.
Auf keinen Fall sollten Sie Anschuldigungen oder Beschwerden gegen Ihre Expartnerin vorbringen; die Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe, weisen eindeutig in die richtung, dass solche Auseinandersetzungen ums Kind oftmals Ausdruck der gegenseitigen Verletzungen darstellen. Diese Angriffe aufeinander müssen unbedingt aufhören, wenn Sie gedeihlich und für Ihr Kind förderlich miteinander umzugehen lernen wollen.
Machen Sie sich bei jedem Wort und jeder Zeile klar, dass es darum geht, einer Mutter, die natürlich nichts anderes will, als ihr Kind zu schützen und die in Ihnen nach der Trennung einen Feind sieht, wieder so viel Vertrauen in Ihre guten Absichten zu vermitteln, dass Sie zum einen den Umgang mit Ihrer Tochter wieder zulassen kann udn zum anderen dauerhaft wieder eine „Arbeitsbeziehung“ zwischen Ihnen beiden etabliert werden kann.
Ich lege Ihnen ans Herz, Ihre Expartnerin zu bitten, diesen Brief ebenfalls in einem Brief zu beantworten. So hat auch sie die chance, Ihre Gedanken zu Papier zu brignen und nicht in einem Gespräch schnell wieder in eine Verteidigungshaltung gezwungen zu sein. Sie beide haben ein sehr kleines Kind, das noch sehr lange Zeit mit Ihnen beiden verbringen soll - das wird nicht dauerhaft möglich sein, wenn Sie nicht wieder ein auskommen miteinander finden. Und dazu gehört eben auch, die Gefühle des anderen verstehen zu lernen.

Sollte dies nicht funktionieren und Ihre Expartnerin darauf nicht eingehen, dann haben Sie Anspruch auf Beratung und Hilfe durch das Jugendamt (falls man Sie dort nicht mit offenen Armen empfangen sollte, wa sangesichts de rÜberlastung bisweilen vorkommen mag, dann dürfte ein kleiner Hinweis auf § 18 Abs. 3 des Achten Sozialgesetzbuch ausreichend Motivation fördern). Versuchen Sie auch dort die Mitarbeiter nicht als „Hilfspolizei“ einzusetzen, sondern bitten Sie darum, dass man mit Ihnen gemeinsam auf die Mutter zugeht und versucht, ohne Vorwürfe oder Anschuldigungen einen Ausgleich und eine tragfähige Vereinbarung für die Zukunft zu schaffen.

Sie dürfen dies alles aber im Vertrauen darauf machen, dass es - sollten Sie mit der „sanften Tour“ scheitern - auch einen juristischen Weg geben wird, den Sie beschreiten können.
Diesen will ich Ihnen aber noch nicht in allen Details erläutern, weil ich Ihnen da generell ans Herz legen müsste, sich an einen Anwalt zu wenden, weil unbedingt zu jedem Zeitpunkt juristischer Rat notwendig sein würde, zum anderen habe ich die Hoffnung, dass Sie als zwei errwachsene Menschen lernen werden, Ihre persönlichen Probleme miteinander im Namen der Liebe zu Ihrem Kind zurückzustellen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder tatsächlich ein Ausgleich scheitern und Sie juristische Schützenhilfe benötigen, dann dürfen Sie sich gerne wieder melden. Ansonsten würd eich mich natürlich auch freuen, von Ihnen zu hören, wenn sich die Angelegenheit wieder entspannt hat.

Ich wünsche Ihnen Mut und Ausdauer dafür.

Herzliche GRüße,

Matthias.

Hallo,
wenn du das Sorgerecht hast, darfst du deine Tochter sehen, dich um sie kümmern.
Wenn es Schwierigkeiten gibt, wende dich an das Jugendamt - die werden dich beraten.
Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater.
Alles Gute,
Charlotte

hallo saek_dd,

ich finde es toll, dass du so ehrlich bist und für deine tochter dasein möchtest. klar ist, wenn deine ex dir den umgang mit deiner tochter nicht gestattet, dass sie einen anwalt einbezieht und ihm irgendwelche lügengeschichten auftischt. ich gehe mal davon aus, dass all das was du schreibst keine lügen sind. trotzdem kann ich dir nur raten, ebenfalls einen anwalt aufzusuchen. der streit zwischen euch hat erst angefangen und kann noch richtig heftig werden. mit einem anwalt an deiner seite, wird es viel einfacher. vorallem aber wird dann irgendwann umgangs- und sorgerecht vor gericht ausgetragen. und dann kann deine ex leider nichts dagegen tun. es ist ein kampf. also verliere keine zeit.

viele grüsse
vom
früchtchen

Mein Rat: wende dich an das zuständige Jugendamt. Schildere dort die Situation. Eventuell wird dir, wenn die Mitarbeiter dort den Konflikt mit deiner Ex nicht klären kann, geraten, deinen Anspruch auf Umgangsrecht gerichtlich durchzusetzen. Auf gar keinen Fall selbst versuchen, die Probleme die dir deine Ex macht mit ihr zu lösen. Dann wird sie vermutlich die Polizei einschalten und behaupten, du hättest sie bedroht und dort randaliert oder ähnliches. Wenn ich schlechtest unterstelle, versucht sie durch solche Briefe von ihrer Anwälin, dich zu einer Reaktion zu zwingen, die dann negativ für dich ausgelegt wird, wenn du versuchst, deinen Anspruch gerichtlich durchzusetzten. Also auf jeden Fall Hilfe von Experten beim Jugendamt in Anspruch nehmen. Wenn du nichts zu befürchten hast und deine bisherigen Kontakte zu deiner Tochter immer gut gelaufen sind, werden dir die Mitarbeiter dort sicher weiterhelfen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Lieber Frank,

leider veranlasst du mich dazu, zwischen den Zeilen zu lesen, weil du nicht die ganze Geschichte erzählt hast.

Es kommt immer wieder vor, dass Männer nach einer Trennung ziemlich dumme Sachen machen und hiermit viel Schaden anrichten. Wenn nicht meistens auch die Kinder von dem Blödsinn der Eltern Schaden erleiden müssten, wäre die Sache nicht weiter schlimm.

Offensichtlich fällt es dir schwer, das eigene Verhalten einzugestehen und mit den Konsequenzen klarzukommen.

Leider hast du dich bereits in eine ziemlich schwierige Lage gebracht, denn die Vorkommnisse sind bereits durch die Anwältin deiner EX schriftlich fixiert worden. Die Forderung auf Unterlassung könnte demnächst zur gänzlichen Untersagung des Umgangs mit deinem Kind führen, wenn du nicht schleunigst versuchst die Wogen zu glätten.

Die Trauer um die Trennung und Wut darüber, dass du dich „entsorgt“ fühlst, darf dich nicht zu unbeherrschtem Verhalten und Fahrlässigen Äußerungen verleiten.

Du solltest dir Rat und Unterstützung bei Betroffenen in deiner Umgebung holen, z.B. bei einem Ortsverband des Väteraufbruchs (vafk.de). Dort findest du viele Väter, die eine ähnliche Geschichte erlebt haben und sich gegenseitig versuchen zu unterstützen.

Wenn dir wirklich an einem Kontakt zu deinem Kind gelegen ist, solltest du wieder Kontrolle über dich selbst gewinnen und eine Trennung endlich akzeptieren.

Soll doch ein anderer Supermann Spaß mit deiner EX haben, das kannst du sowieso nicht ändern.

Immerhin bleibt dir doch noch dein Kind, und zwar ein Leben lang. Deinen Trotzkopf musst du allerdings besiegen.

Viel Glück und einen guten Rutsch!

Steve-HH