Hallo Frank,
Du stehst vor dem selben Problem, vor dem viele vor allem Männer stehen: Durch Anschuldigungen gegen den anderen Elternteil werden ihnen die Kinder vorenthalten.
Generell ist das nicht zulässig:
Beide Elternteile haben gem. § 1626 das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen. Davon unabhängig und noch zentraler gibt der gleiche Paragraph BEIDEN Elternteilen auf, Umgang mit dme Kind zu haben, weil der Gesetzgeber erkannt hat, dass der Umgang mit beiden Elternteilen wichtig für das Wohl des Kindes ist.
Wenn Expartner dies aber unterwandern wollen, dann zücken sie einfach die Karte „Gefährdung des Kindeswohls“ und behaupten eine besondere Eilbedürftigkeit, um Schaden vom Kind abzuwenden.
Da sie damit rechnen dürfen, dass der Expartner das Kind in der Regel nicht mit Polizeigewalt zum Umgang wird abholen lassen, haben sie in der Regel auch relativ leichtes Spiel. Ist dann erstmal für eien längere zeit eine Trennung herbeigeführt, dann hat der Agitator am Ende bei einer gerichtlichen Überprüfung auch als Argument auf seiner Seite, dass die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil ohnedies inzwischen erkaltet sei - was Kinder dann auch nicht selten in der Drucksituation bestätigen.
Deshalb ist in solchen Fällen auf der einen Seite geboten, auf keinen Fall in Aktionismus auszubrechen. Auf der anderen Seite darf man nicht zu lange abwarten, um dagegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen.
Nun kenne ich Sie Drei natürlich nicht und auch nicht die Beziehung, die Sie miteinander haben.
Dennoch will ich Ihnen ans Herz legen, es - trotz der Aggression der Mutter - noch einmal auf gütlichem Wege zu probieren. Vielleicht schreiben Sie Ihrer Expartnerin einen Brief. Das nimmt ein wenig die Dynamik raus und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre beweggründe besser darzustellen. Sie sollten Ihre ernsthafte Bereitschaft darin ausdrücken, für Ihr Kind sorgen zu wollen - sowohl finanziell, wenn diese Frage ansteht, als auch durch Ihre Anwesenheit.
Auf keinen Fall sollten Sie Anschuldigungen oder Beschwerden gegen Ihre Expartnerin vorbringen; die Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe, weisen eindeutig in die richtung, dass solche Auseinandersetzungen ums Kind oftmals Ausdruck der gegenseitigen Verletzungen darstellen. Diese Angriffe aufeinander müssen unbedingt aufhören, wenn Sie gedeihlich und für Ihr Kind förderlich miteinander umzugehen lernen wollen.
Machen Sie sich bei jedem Wort und jeder Zeile klar, dass es darum geht, einer Mutter, die natürlich nichts anderes will, als ihr Kind zu schützen und die in Ihnen nach der Trennung einen Feind sieht, wieder so viel Vertrauen in Ihre guten Absichten zu vermitteln, dass Sie zum einen den Umgang mit Ihrer Tochter wieder zulassen kann udn zum anderen dauerhaft wieder eine „Arbeitsbeziehung“ zwischen Ihnen beiden etabliert werden kann.
Ich lege Ihnen ans Herz, Ihre Expartnerin zu bitten, diesen Brief ebenfalls in einem Brief zu beantworten. So hat auch sie die chance, Ihre Gedanken zu Papier zu brignen und nicht in einem Gespräch schnell wieder in eine Verteidigungshaltung gezwungen zu sein. Sie beide haben ein sehr kleines Kind, das noch sehr lange Zeit mit Ihnen beiden verbringen soll - das wird nicht dauerhaft möglich sein, wenn Sie nicht wieder ein auskommen miteinander finden. Und dazu gehört eben auch, die Gefühle des anderen verstehen zu lernen.
Sollte dies nicht funktionieren und Ihre Expartnerin darauf nicht eingehen, dann haben Sie Anspruch auf Beratung und Hilfe durch das Jugendamt (falls man Sie dort nicht mit offenen Armen empfangen sollte, wa sangesichts de rÜberlastung bisweilen vorkommen mag, dann dürfte ein kleiner Hinweis auf § 18 Abs. 3 des Achten Sozialgesetzbuch ausreichend Motivation fördern). Versuchen Sie auch dort die Mitarbeiter nicht als „Hilfspolizei“ einzusetzen, sondern bitten Sie darum, dass man mit Ihnen gemeinsam auf die Mutter zugeht und versucht, ohne Vorwürfe oder Anschuldigungen einen Ausgleich und eine tragfähige Vereinbarung für die Zukunft zu schaffen.
Sie dürfen dies alles aber im Vertrauen darauf machen, dass es - sollten Sie mit der „sanften Tour“ scheitern - auch einen juristischen Weg geben wird, den Sie beschreiten können.
Diesen will ich Ihnen aber noch nicht in allen Details erläutern, weil ich Ihnen da generell ans Herz legen müsste, sich an einen Anwalt zu wenden, weil unbedingt zu jedem Zeitpunkt juristischer Rat notwendig sein würde, zum anderen habe ich die Hoffnung, dass Sie als zwei errwachsene Menschen lernen werden, Ihre persönlichen Probleme miteinander im Namen der Liebe zu Ihrem Kind zurückzustellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder tatsächlich ein Ausgleich scheitern und Sie juristische Schützenhilfe benötigen, dann dürfen Sie sich gerne wieder melden. Ansonsten würd eich mich natürlich auch freuen, von Ihnen zu hören, wenn sich die Angelegenheit wieder entspannt hat.
Ich wünsche Ihnen Mut und Ausdauer dafür.
Herzliche GRüße,
Matthias.