Gemeinsames Sorgerecht

Hallo,

Ich bin seit 7wochen Mutter und habe zZ noch dass alleinige SR für meine Tochter. Der Vater möchte nun auf einmal das gemeinsame SR beantragen, obwohl er sich die ganze Schwangerschaft nicht wirklich bemüht hat mich zu unterstützen, sich zu belesen oder sonstiges… Ganz im Gegenteil haben wir uns super oft gestritten u er hat mich null unterstützt. Ich habe mich vor 4Wochen von ihm getrennt u jetzt plötzlich will er das gemeinsame SR haben.

Jetzt habe ich angst, dass er irgendwann auf den Trichter kommt die Kleine ganz haben zu wollen oder mir sonst irgendwie Steine in den Weg legen möchte.
Was kann ich nun tun? Wie groß wären seine Chancen auf das SR u wie schaut es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Bekomme ich das dann automatisch oder müßte ich das beantragen oder müßte ich sogar angst haben dass er es bekommt?

Was kann er mir mit gem Sorgerecht verbieten?? Urlaub?

Ich hoffe mir kann irgendwer helfen, bin sehr verzweifelt!!!

Liebe Grüße

Hallo,

wenn Du momentan das alleinige Sorgerecht hast, hast Du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das er das gemeinsame Sorgerecht bekommt kann gut sein, wenn es keine „gewichtigen“ Gründe gibt es ihm zu verweigern (z.B. Gefährdung des Kindswohl durch Drogen, Alkohol, Gewalt etc.) aber auch dann kannst Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht behalten, stelle nur sicher, dass es beim Failiengericht mit aufgenommen wird.
Das alleinige Sorgerecht wird er nicht bekommen, solange bei dir keine Kindeswohlgefährdung (sieh oben) vorliegt.
Wenn er das gemeinsame Sorgercht hat, kann er in wichtigen Lebensentscheidungen (Schulbesuch, Operationen, später mal Bankkonteneröffnung etc.) mitentscheiden.
Solange du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, entscheidest Du allein, wo das Kind lebt, wohin es in den Urlaub fährt oder wo es seine Freizeit verbringt.

Wenn er vor dem Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht beantragt, wird auf jeden Fall das Jugendamt mit eingeschaltet.

Ich hoffe ich konnte dich ein wenig beruhigen.

VG
Anja

hallo noch mal,

Tausend dank für die schnelle antwort!! Das beruhigt mich wirklich ungemein, dass ich dann auf jeden fall das aufenthaltsbestimmungsrecht behalten werde! Wie schaut es denn mit den besuchszeiten aus? Was ist denn so der regelsatz wie oft er die kleine hat???

vielen dank noch mal auch für die schnelle antwort. :wink:

Lg

Hallo,

normalerweise ist das Umgangsrecht mindestens alle zwei Wochen am Wochenende und einmal unter der Woche. Kann natülich auch öfter sein wenn man sich gut versteht. Bei mir war es damals am Anfang einmal im Monat, was dann im Laufe der Zeit immer weniger wurde - insbesondere als mein Ex dann eine neue Freundin hatte.
Das dumme beim Ungangsrecht ist - finde ich zumindest - das er zwar das Recht hat sein Kind zu sehen es aber nicht sehen muss, wenn er keine Lust hat. Aber Du bist im Gegenzug trotzdem verplicht ihm das Kind zu geben, wenn er es im Rahmen des Umgangsrechtes sehen will.
Wenn sie noch so klein sind kann man die Zeiten natürlich noch relativ kurz halten (von wegen Brust geben).
Also Kopf hoch!!!
LG
Anja

Hallo,

also,für den Vater spricht nichts gegen ein gemeinsames SG,das mal dazu,das ist nicht schön für dich,aber durchaus sein Recht.
Nimm dir einen Anwalt und erkläre die Sachlage.
Dir wegnehmen kann er das Kind nicht,es sei denn du handelst als Mutter gegen das Wohl des Kindes.
Das Aufenenthaltsbestimmungsrecht liegt dort wo das Kind lebt! Also bei Dir!
Verbieten kann er dir nichts! Anrecht hat er auf eine Besuchsregelung und auf geteilte Ferien.
Ferner ist er Unterhaltspflichtig dazu gehst du zum Jugendamt und beantragst eine Beistandschaft,das Kostet nichts und die Kümmern sich um alles!!
Wenn er natürlich nicht schon zahlt.
Alles Gute