Gemeinsames Sorgerecht Haftung gegenüber Dritten

Schilderung

Kind, in Begleitung der Mutter, beschädigt ein Fahrzeug mit einem Einkaufswagen. Kind 5, nicht versichert.

Gemeinsames Sorgerecht. Kind lebt bei Mutter, Vater lebt ca. 600 km entfernt

Wer kommt für den Schaden auf? Gillt hier gemeinsames Sorgerecht, gemeinsame Haftung? Oder hat der den Schaden zu tregen, der die Aufsicht hat? Die Mutter bezieht sich auf geminsames Sorgerecht und verlangt den Schaden zu ersetzen (durch den Vater)

Für einen Tip wäre ich dankbar!

Hallo,

(ja doch man begrüßt sich hier)

Kind, in Begleitung der Mutter, beschädigt ein Fahrzeug mit
einem Einkaufswagen. Kind 5, nicht versichert.

Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig.
Es haften die Eltern nur und wirklich nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.
In allen anderen Fällen geht der Geschädigte leer aus, nicht schön für den Geschädigten, ist aber leider so. Sollte Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen regelt das die private Haftpflichtversicherung.

Gruß
(ja man grüßt hier)

Katl

Hallo,

Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig.
Es haften die Eltern nur und wirklich nur bei Verletzung der
Aufsichtspflicht.
In allen anderen Fällen geht der Geschädigte leer aus, nicht
schön für den Geschädigten, ist aber leider so. Sollte
Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen regelt das die
private Haftpflichtversicherung.

Das stimmt soweit. Dazu noch zur Ergänzung, weil im Ausgangsposting gefragt wurde, ob der Vater haftbar gemacht werden kann: Wenn der Mutter a) eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wird und b) keine Haftpflichtversicherung vorliegt, bleibt sie natürlich auf den Kosten sitzen. Das gemeinsame Sorgerecht begründet selbstverständlich keine Haftungspflicht, wenn einer oder eine der Sorgeberechtigten seiner/ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt. Der Vater ist also hier in jedem Falle aus dem Schneider.

Grüße,

Matt