Gemeinsames sorgerecht, kommunikation wird verweigert

mutter mit 5 jährigem sohn. seit 4 getrennt. seit einem jahr gemeinsames sorgerecht. kind lebt bei der mutter. seit 4 monaten 200 km weggezogen. gericht hatte zugestimmt. vater stimmte nicht zu. umgang geregelt. monatlich donnerstag bis sonntag. mutter bringt und holt. vater ist für die mutter nicht oder nur schwer zu erreichen. verweigert fedtnetznummer. im neuen ort kein handynetz. antwortet nicht auf sms oder anrufe.
nun versucht mutter vater zu erreichen um einen sondertermin, vorschuldinge usw zu bespre hen. kein kontakt  möglich.

a) darf die mutter wenn kein rückruf erfolgt und keine sichere absprache erfolgt den hin- und rückfahrdienst verweigern? mutter erklärte sich vor gericht bis zur einschulung bereit dazu.
b)was hat die mutter für  möglichkeiten das sorgerecht tw. wieder zurückzuerlangen, da die kommunikation stehts boykottiert wird.

Hallo

a) darf die mutter wenn kein rückruf erfolgt und keine sichere absprache erfolgt den hin- und rückfahrdienst verweigern?
mutter erklärte sich vor gericht bis zur einschulung bereit dazu.

Ich würde dem jedes Mal einen eingeschriebenen Brief schreiben mit der Aufforderung zur Antwort bis zu einem bestimmten Termin. Eventuell würde ich auch eine Rechnung mitschicken für die Einschreibgebühren.

Und alles, jede Kleinigkeit notieren, mit Datum und Uhrzeit, auch jede versuchte Kontaktaufnahme, am besten mit Beleg, wenn es einen gibt.

Die b)-Frage kann ich nicht beantworten, wenn dann würden solche Protokolle aber helfen.

Viele Grüße