Hallo,
die Kindesmutter hat die Kinder im Zuge der Trennung behalten. Das gemeinsame Sorgerecht besteht. Der Kindesvater hat der Kindesmutter eine Vollmacht gegeben, bei der er „erlaubt“ dass sie nicht wegen jedem Kinkerlitzen (Impfung etc.) ihn vorher um Erlaubnis fragen muss. Aber er möchte immer informiert werden (und wenns einmal die Woche ist). Damit ist nicht gemeint dass er jeden Abend Rapport haben will über alltägliche Dinge (da kann er ja auch anrufen).
Die Kindesmutter verschweigt jedoch ständig Dinge:
* Elternabende
* Ausflüge von der Schule
* das die Zwillinge (2,5 Jahre) überhaupt in den Kindergarten gehen und wohin
etc.
Inwieweit ist die Kindesmutter verpflichtet solche Dinge dem Kindesvater von sich aus mitzuteilen (besonders hier dass die Kinder überhaupt in den Kindergarten kommen wo sie vorher zu Haus waren)? Und in wie weit kann man die Kindesmutter dann „dran bekommen“ (sie spielt seit einigen Jahren "ich bin die wichtigste Person auf Erden) dass sie eben auch mitbekommt dass sie Pflichten hat.
Kann das evtl. auch nach sich ziehen (bei wiederholtem und massiven Verstoß) dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht geändert werden könnte?
LG
