Gemeinsames sorgerecht oder vollmacht

hallo, folgendes problem stellt sich mir im moment…

lebe von der mutter meiner tochter seit jahren getrennt, umgangsrecht für die gemeinsame tochter(14) war nie das thema…nun ist es jedoch so dass meine tochter nichtmehr bei ihrer mutter leben möchte, war gemeinsam mit der mutter beim JA um situation sowie gemeinsames sorgerecht zu klären, die mutter willigte ein und sagte vor den mitarbeitern des jugendamtes dass es kein problem sei dass meine tochter bei mir lebt und dass wir uns auf das gemeinsame sorgerecht einigen…einige tage später kam der termin bei der vormundschaftsstelle, urplötzlich war die mutter der meinung dass sie das sorgerecht nicht teilen möchte und dass sie alles lieber über vollmachten regeln will…
mit diesem anliegen war sie beim ja und ließ mich quasi erstmal so stehen…ich habe daraufhin mit dem ja telefoniert und gefragt wie ich mich verhalten solle weil ich mit der entscheidung der kindesmutter nicht wirklich zurecht komme, der mitarbeiter vom ja riet mir lieber den spatz in der hand…also quasi das angebot mit den vollmachten anzunehmen…
nun zu meiner frage…
soll ich es trotz bauchschmerzen annehmen oder gerichtlich auf gemeinsames sorgerecht klagen…
wohlgemerkt, meine tochter will definitiv nicht mehr bei ihrer mutter leben (gründe tun erstmal nichts zur sache)

vielen dank für antworten

hallo, ich würde keinen Stress anfangen. Lass dir eine umfassenden Vollmacht geben, dass du alle Alltagsentscheidungen (Schule, medizinische Belange, behördliche Angelegenheiten u.s.w.) mit und für die Tochter treffen kannst. In vier Jahren ist sie eh vollständig und kann selber entscheiden.
Es gibt auch Anleitungen für solche Vollmachten im Internet oder du läßt dich vom JA beraten.
grüße

Hallo!
Ich bin mir nicht sicher, inwiefern sich dies ohne akute Begründung durchboxen läßt. Versuchen könnte man zumindest das Sorgerecht in Teilbereichen, z. B. medizinische Versorgung oder Schulbelange, zu erwirken.
Ansonsten würde ich erst einmal die Tochter zu dir nehmen und dann schauen, wie es sich entwickelt und inwiefern die Mutter tatsächlich Bereitschaft zeigt. Vielleicht möchte sie auf diesem Weg ja nur die Bindung an die Tochter aufrecht halten.
Aber gibt es da nicht auch eine neue Gesetzeslage, wonach dem Vater das Sorgerecht zugesprochen wird, um die Position der Väter zu stärken?
Es tut mir leid, eine sichere Auskunft kann ich dir da leider nicht geben.
LG
Simone

Hallo,
Vollmachten gelten natürlich nur solange, wie es der Unterzeichner wünscht. Andererseits können sie eine gute rechtliche Grundlage sein, um das tatsächliche Erziehungsrecht auszuüben.
Eine Vollmacht für die Betreuung Ihrer Tochter müsste also
-die Vertretung in schulischen und behördlichen Angelegenheiten,
-die Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten,
-das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
-sowie die Erziehungsberechtigung enthalten.
Lebt ihre Tochter erstmal eine Zeit lang bei Ihnen und gibt es Probleme in der Absprache mit der Mutter, wird jedes JA und Familiengericht jederzeit nach Anhörung der Jugendlichen eine Sorgerechtsänderung beschließen.
Viel Glück,
Reinhard

Vollmachten haben aus Ihrer Sicht vor allem einen Nachteil: Sie können grund- und fristlos widerrufen werden. Sollte also die Mutter - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr damit einverstanden sein, kann sie diesen Schritt relativ leicht wieder rückgängig machen. Ich vermute daher, dass die Mutter nicht völlig überzeugt von der Lösung ist, dass die gemeinsame Tochter bei Ihnen wohnt, oder zumindest noch ein starkes Mitspracherecht behalten möchte.
Allerdings können Sie den Alltag mit Ihrer Tochter genauso gut mit Vollmachten bewältigen.
Sollte die Mutter tatsächlich eines Tages die Vollmachten widerrufen, können sie immer noch zum Familiengericht und haben dann eine stärkere Position, da die Tochter bereits bei Ihnen lebt. Bis dahin würde ich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung eher absehen, da damit doch ein hoher finanzieller und persönlicher Aufwand verbunden ist und auch die Gefahr, dass Konflikte weiter eskalieren und es schwieriger wird, mit der Mutter gemeinsame Absprachen zu finden. Auch Ihre Beziehung zu Ihrer Tochter und die Beziehung Ihrer Tochter zur Mutter können u.U. stark darunter leiden. Ihre Tochter wird z.B. dem Familienrichter (und ggf. dem Jugendamtsmitarbeiter sowie einem gerichtl. Gutachter) selbst gegenübertreten müssen und erklären, warum sie lieber bei Ihnen wohnt bwz. warum sie nicht mehr bei Ihrer Tochter leben möchte, was meist eine enorme Belastung für eine 14jährige darstellt.

tut mir leid, aber diese problemstellung übersteigt meine Kompetenz… evtl. mal beim zuständigen Amtsgericht - dem dortigen Rechtspfleger(in) nachfragen… oder einen Anwalt konsultieren.

Hallo,
grundsätzlich hat der Mensch vom JA erstmal recht. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Aber, da deine Tochter zu dir zeihen möchte und bereits 14 Jahre alt ist, denke ich, wäre hier eine gerichtliche Entscheidung in ferner Zukunft schon sinnvoll. Du solltest aber auch daran denken, das deine Tochter gerade voll in der Pupertät steckt, und hier ist Stress mit der Mutter völlig normal.Deine EX kann dir eine generelle Vollmacht ausschreiben, welche auch für sie bindend ist. Vielleicht solltest du erstmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln, damit du dann entscheiden kannst, wo eure Tochter lebt. Da das Gericht auch eure Tochter anhören wird, und auch hier genau darauf achten wird, ob es sich bei dem Wunsch bei der Mutter auszuziehen nur um eine Phase handelt, ist es nicht gesagt, das das Gericht dem Wunsch nachgibt. Vielleicht solltet ihr euch erstmal an einen Tisch setzten und das ganze sachlich besprechen. Es ist für alle Beteiligten immer Stress vor Gericht zu ziehen und es sorgt meistens für böses Blut und damit ist doch keinem geholfen.
Viel Glück
Liebe Grüße
Jenny

Hallo Nicobrosi,

zunächst ein kleiner Hinweis, dass der Ratschlag hier selbstverständlich geprägt ist von der - naturgegeben - dünnen Informationslage und ich deshalb keinerlei anspruch auf den Besitz der allumfassenden Wahrheit erhebe. JEder familienrechtliche Fall ist von der Rechtslage, vor allem aber von der seelischen Verfassung der Beteiligten abhängig und muss deshalb wohlüberlegt durchlaufen werden.

Zu Ihren konkreten Fragen. Generell ist es natürlich sinnvoll, wenn der Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält, auch im Besitz des Sorgerechts ist. Der Gesetzgeber hat das auch entsprechend angepasst, allerdings gibt es nach wie vor einen „blinden Fleck“ bei den „Altfällen“.
Hier war das problem, dass bei unverheirateten Eltern die Mutter alle „Macht“ in Händen hält und auch kaum gezwungen werden kann, diese „abzugeben“.

Grundsätzliche Frage ist zunächst, ob denn eine vaterschaftsanerkennung vorliegt (ich nehme an, Sie waren bei der Geburt des Mädchens nicht verheiratet).
Wenn eine solche vorliegt, dann sind Sie in der selben Situation, wie ein (ehemals) verheirateter Mann und die Beantragung des Sorgerechts macht einen gewissen Sinn.
Sollte es keine vaterschaftsanerkennung geben, sind die Aussichten eher schlecht, denn wenn die Mutter sich weigern sollte, die Vaterschaft anzuerkennen, dann steht Ihnen ein langer und oft nervenaufreibender Prozess bevor, wenn Sie dies erzwingen wollten.

Insofern ist es nicht ganz egal, warum die Tochter zu Ihnen „wechseln“ will. Denn davon wird auch abhängen, als wie drängend ein Gericht eine entsprechende Entscheidung sieht.
Der Gesetzgeber geht nämlich - realitätsfern - davon aus, dass Eltern sich einigen „müssen“.

Mein Vorschlag wäre, zunächst noch ienmal das Gespräch mit der Mutter zu suchen. Wenn Ihr Verhältnis nicht konfliktfrei sein sollte, dann können sie dabei auch die Unterstützung des Jugendamtes in Anspruch nehmen.
Dort sollte man eigentlich die Verwirklichung einer gemeinsamen elterlichen Sorge als Ziel haben, jedenfalls ist das so vom Tenor des Gesetzgebers vorgegeben (was einem natürlich wenig nützt, wenn der Sachbearbeiter es dann trotzdem anders macht).
Sie müssen klar machen, dass eine Regelung über Vollmachten immer nur ein „Krückstock“ ist und eigentlich nicht für Fälle wie Ihren (also, dass das Kind dauerhaft und weit überweigend bei dem nichtsorgeberechtigten Elternteil lebt) geeignet ist.
Man müsste dafür nämlich entweder eine Generalvollmacht ausstellen, die alle Lebensbereiche umfasst - und hätte dann „durch die kalte Küche“ doch die selben Rechte installiert, wie sie auch bei der elterlichen Sorge begründet werden -, oder man wird im ständigen Kampf mit Ämtern, Behörden, Schule etc. leben. Was größere Nachteile für Ihre Tochter hat, als für Sie, das muss der Mutter klar sein (oder klar gemacht werden).
Und ich denke, Sie werden nicht umhin kommen, mit der Mutter ganz offen zu besprechen, warum Sie keine gemeinsame Sorge möchte. Denn der einzige Grund, der sich fast schon aufdrängt, ist der, dass die Mutter über eine „Vollmachtsregelung“ immer einen Faustpfand behält, denn eien Vollmacht könnte natürlich jederzeit von ihr auf sehr einfache Weise wieder entzogen werden. Die elterliche Sorge dagegen ist ein Rechtsinstitut, das nur ein Gericht entziehen kann.

Wenn es also irgend denkbar wäre, mit der Mutter eine gute Regelung zu finden, dann sollten Sie das tun - und zwar in Richtung gemeinsamer Sorge. Gerichtlich wird das eher schwierig und vor allem sehr langwierig.
Eventuell könnte man auch eine Kompromisslösung für den Moment suchen: Erstmal eine Generalvollmacht (wenn Sie da Unternstützung brauchen, kann ich Ihnen gerne eine Zusammenstellung aller Lebensbereiche schicken, die dafür nötig sind) und nach einem halben Jahr dann eine endgültige Lösung.
Hintergrund dieser Idee: Es könnte im Moment für die Mutter als Verletzung empfunden werden, dass die Tochter nicht mehr bei ihr leben will. Darin könnte dann auch der Grund für das eigentlich widersinnige Ablehnen der gemeinsamen Sorge liegen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, sich wieder zu melden.

Herzliche GRüße und alles Gute für Sie und Ihre Tochter,

Matthias.

Hallo,

Ich stimme dem JA aber voll zu. Denn es geht doch hierbei um die Tochter und nicht was die Mutter will. Mit den Vollmachten hat man auch schon gewisse Rechte und alles ist besser als gar nichts zu haben.
Ansonsten setzt dich bitte mit einen Fachanwalt für Familienrecht zusammen… Klagen kann man später immer noch

Im Interesse deiner Tochter - nimm es erstmal hin und arbeite mit der Mutter so gut zusammen, wie es geht. Das ist immer besser als klagen. Das ist soo lange lang böses Blut, Streit und Ärger, blöd für euch alle drei. Wahrscheinlich hat die Mutter einen Tipp bekommen, mit dem sie sich sicherer fühlt. Schiet op, secht de Plattdütschn. Schließlich geht es nur noch um vier Jahre, dann bestimmt eure Tochter ohnehion selbst.
Sorry, dass ich so spät antworte.

Viel Glück euch dreien!
Martin