Gemeinsames Sorgerecht Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Vater eines unehelichen Kindes 30 Monate alt. Mein Sohn lebt bei seiner Mutter und ich nehme mein Besuchsrecht war. Leider bekomme ich ihn nicht mit sondern habe ihn nur 2 Stunden alle 14 Tage im Beisein von seiner Mutter oder von ihrem Ehemann.
Alle Fragen nach mehr zeit und öffteren Konkakt wurden bislang abgelehnt mit der Begründung das er noch so klein ist und ohne seine Mutter oder seinen neuen „Papa“ nicht sein kann.
Das ist alles sehr schwierig und das Jugendamt reagiert auch nach mehrfachen Anschreiben von mir nicht.
Ich denke fast das ich durch diese Zeit irgendwie durch muss bis er alt genug ist.
Leider kompliziert das die alles weil immer alle Zeit haben müssen und so kommt es auch mal zu 4 Wochen kein Kontakt wie gerade jetzt.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist es sinnvoll jetzt rechtlich um mehr Kontakt zu meinen Sohn zu kämpfen? Ich habe immer die Zweifel das es alles durch einen Rechtsschreit noch schwieriger wird und das der Mutter immer mehr zugestanden wird. Eigentlich sollte es ja einvernehmlich laufen.

  2. Ist es sinnnvoll zu versuchen das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Vor dem Hintergrund im Krankheitsfall pder z.B. bei der Schulwahl informiert zu sein und mitreden zu können.
    Es war in der Vergangenheit schon so das mein Sohn ohne mein wissen getauft wurde und ich ihn im Krankenhaus nicht besuchen durfte.

  3. Falls der Mutter etwas zustoßen sollte, bleibt mein Sohn dann bei dem Ehemann von seiner Mutter oder würde er zu mir kommen? Und wäre in dieser Situation das gemeinsame Sorgerecht wichtig?

So ich hoffe das ich verständlich geschrieben habe und bedanke mich vorab für Ihre Hilfe.

Viele Grüsse
Tom

Hallo Tom,
kann Ihnen in dieser Sache des Familienrechts leider
nicht weiterhelfen.

Mfg
Jürgen

Hallo Tom,

ich bin in der gleichen Situation - nur 10 Jahre weiter.

Diese Prozessiererei bringt wahrscheinlich nichts. Ein so junges Kind wirst Du nicht mitnehmen können. Erst wenn das Kind in die Schule geht.

Versuche Dich zu einigen. Wenn Du Pech hast, macht sie noch den Betreuungsunterhalt geltend.

Ihr Ehemann hat allerdings keinen Grund bei dem Umgang dabei zu sein.

Vor Gericht wird man Dich an den Kinderschutzbund verweisen. Vorsicht!

Der derzeitige Umgang ist so schlecht nicht. Du hast kein Sorgerecht!

Matthias

Hallo,

diese Umgangszeiten sind völlig unakzeptabel. Es steht Dir ein besseres Umgangsrecht zu, egal ob das gemeinsame Sorgerecht besteht oder nicht.

Zum zuständigen Jugendamt gehen und um Vermittlung bitten, dass diese die Mutter überzeugen, dass das jetzige Umgangsrecht - vor allen Dingen nur im Beisein der Mutter - nicht kindgerecht ist.

Evtl. auf der HP von www.vafk.de nachsehen, ob es in Deiner Nähe eine Vätergruppe gibt, die Dir bei der Umsetzung behilflich sind.

Mir persönlich ist ein Fall bekannt, wo das Kind nach dem Tod der Mutter beim Stiefvater verbleibt. Leider hatte der Vater - während die Mutter noch lebte - sein Umgangsrecht nicht wahrgenommen, weil es ständig zu Streitereien mit der Mutter kam.

Somit hatte das Kind keine Bindung zum Vater, so dass das Jugendamt - auch vor Gericht - für den Verbleib des Kindes beim Stiefvater ist.

Also dringend und vorrangig einen Ausbau des Umgangsrechtes besorgen.

Das gemeinsame Sorgerecht wird z. Zt. bei den Gerichten häufig nur vergeben, wenn das Kind eine Bindung zum Vater hat.

Gruß

Hallo,

vielen Dank für die Antwort und Hilfe.
Ich werde mich dann noch mal direkt an das Jugendamt wenden. Ich habe die mehrmals angeschrieben aaber keine Antwort bekommen.

Gruß
Tom

Sollte ich Ihnen nicht geantwortet haben, so tut mir dies leid. Bedürfen Sie noch der Antwort einer Psychologin - so melden Sie sich bitte nochmal kurz.
Petra

Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin zwar leider noch nicht viel weiter gekommen und habe noch nicht mehr als 2 Stunden alle 2 Wochen Kontakt. De läuft dann aber gut.
So das ich denke das bei seinem Alter von 2 dreiviertel Jahren nicht sher viel mehr geht ohne wirklichem Interesse der Mutter.
Besser so als garnicht.

Vielen Dank
Thomas

Sollte ich Ihnen nicht geantwortet haben, so tut mir dies
leid. Bedürfen Sie noch der Antwort einer Psychologin - so
melden Sie sich bitte nochmal kurz.
Petra