Es wundert mich sehr, dass es zu dieser Regelung gekommen ist.
Wenn das gemeinsame Sorgerecht, und darüber hinaus auch der sehr ungewöhnliche Aufenthalt zu gleichen Teilen praktiziert wird, könnte auf Unterhaltszahlung verzichtet werden und das Kindergeld aufgeteilt werden.
Im Familienrechtsverfahren werden hierzu Regelungen festgesetzt, die dann verbindlich einzuhalten sind.
Zu einer Änderung der Regel ist es nie zu spät, da man durch einen neuen Antrag beim Familiengericht die Unterhaltssätze neu berechnen und festsetzen lassen kann. Dazu ist notwendig, dass der Nachweis darüber geführt wird, dass sich die Lebens- und Einkommensituationen seit der letzten Entscheidung gravierend geändert haben.
Eine Rücksprache beim Anwalt und vorsorgliche Neuberechnung kann Klarheit bringen.
Nun gibt es aber eine Sache zu bedenken.
Wenn die Kindesmutter aktuell den Unterhalt gezahlt bekommt, wird sie sich dioch sehr wahrscheinlich gegen eine Neuregelung zur Wehr setzen. Eine Folge könnte sein, dass sie damit beginnt, den Umgang zu behindern oder einzuschränken. Dies sind die üblichen Spielchen, wobei sich das fatal auswirken kann.
Auch wenn es schwer ist, würde ich den Unterhalt weiter zahlen und warten, bis das Kind etwas älter ist. Wenn das Kind die eigene Entscheidung als Druckmittel gegen die Mutter einsetzen kann, verringert sich das Risiko auf Einschränkung des Umgangs.
Recht haben und Recht bekommen, das sind völlig unterschiedliche Dinge!
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern auch direkt schreiben:
[email protected]