Gemeinsames Sorgerecht Vater größere Whg

Guten Tag,

kann mir jemand bei diesem Fall weiterhelfen, ein Paar lebt gemeinsam mit ihren Zwillingen (Junge und Mädchen 2 1/2 Jahre) in einer 4-Raum Wohnung. Der Vater macht eine Ausbildung, die Mutter ist arbeitsuchend gemeldet. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht, nun zur Frage, hat der Vater im Falle des Auszug Anspruch auf eine höhere Miete als ein Alleinstehender die Kinder werden 2mal die woche bei ihm übernachten.

Vielen Dank schon mal im vorraus

Guten Tag,

kann mir jemand bei diesem Fall weiterhelfen, ein Paar lebt
gemeinsam mit ihren Zwillingen (Junge und Mädchen 2 1/2 Jahre)
in einer 4-Raum Wohnung. Der Vater macht eine Ausbildung, die
Mutter ist arbeitsuchend gemeldet. Es besteht ein gemeinsames
Sorgerecht, nun zur Frage, hat der Vater im Falle des Auszug

Anspruch auf eine höhere Miete

Was genau ist hiermit gemeint?

als ein Alleinstehender die, Kinder werden 2mal die woche bei ihm
übernachten.

Mir ist nicht ganz klar, was von wem warum gefordert werden soll?
Inwiefern wird denn aktuell staatliche Unterstützung in Anspruch genommen? Sofern das der Fall sein sollte, müssten genau diese Behörden auch Aukunft geben können.

Vielen Dank schon mal im vorraus

Nichts zu danken

Der Kater

Ich fürchte nicht
Hallo

Der Vater macht eine Ausbildung, die Mutter ist arbeitsuchend gemeldet. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht, nun zur Frage, hat der Vater im Falle des Auszug Anspruch auf eine höhere Miete als ein Alleinstehender …

Der ‚Auszug‘ stellt hier eine Trennung des Paares dar?

Hm, die Frage könnte eventuell eine Rolle spielen, an wen er diesen Anspruch stellen will. Geht es um Wohngeld, BaFög oder Selbstbehalt?

Allerdings befürchte ich, dass es in sofern doch keine Rolle spielt, dass ich in solchen Fällen eigentlich immer nur gehört habe, dass es ‚seine Sache‘ sei, wie er den Besuch seiner Kinder organisiert.

Jedenfalls hatte ich im Bekanntenkreis mal so einen geschiedenen Vater, und da spielte es hinsichtlich des Selbstbehaltes keinerlei Rolle, wie oft und ob überhaupt seine 3 Kinder zu ihm kamen. Zeitweise waren sie fast genauso oft bei ihm wie bei seiner Exfrau. Es spielte aber trotzdem keine Rolle.

Ich hab das damals nicht verstanden, wie ein Gesetzgeber so klotzköpfig sein kann und sowas nicht begreift, dass der die Kinder ja nicht im nächstgelegenen Park zelten lassen kann. Wo ja nun schon gesetzlich festgelegt ist, dass Kinder Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen haben.

Ich wüsste nicht, dass sich daran etwas geändert hat, aber das wissen sicher solche Organisationen wie ‚Väteraufbruch‘ ganz genau. Die haben auch ein Forum, wo man sowas bestimmt mal fragen kann.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

verstehe ich es richtig und der Vater zieht aus der bisherigen Mietwohnung aus, benötigt aber wegen der Übernachtungen seiner Kinder bei ihm eine größere Wohnung?

Wenn das gemeint ist, ist das eine Ermessensentscheidung von den Mitarbeitern der Sozialbehörden/Job-Centern und auch der Gerichte.

Mir sind einige umgangsberechtigte Eltern bekannt, die sich größeren Wohnraum für die Übernachtungen der Kinder „erstritten“ haben. Auch bekommen sie eigentlich auch weitere Kosten für den Umgang erstattet, wie z. B. Lebensmittel für die Kinder und die Fahrtkosten um den Umgang (bei größeren Entfernungen) zu ermöglichen.

Der umgangsberechtigte Elternteil bildet mit seinen Kindern für die Zeit des Umgangs eine „zeitweilige Bedarfsgemeinschaft“.

Ob dies zur Erhöhung der Wohnraumkosten führt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Faktoren können z. B. die Anzahl und das Alter bzw. das Geschlecht der Kinder und die Häufigkeit der Übernachtungen sein.

Wer Übernachtungsumgang mit einem einzigen Baby im Alter von 5 Monaten ausübt, wird keine größere Wohnung bzw. die Kostenübernahme bewilligt bekommen.

Sind die Kinder aber 14 und 16 Jahre alt und unterschiedlichen Geschlechtes bestehen sehr gute Chancen für die Kostenübernahme. Auch „sittliche Bedenken“ können die Bewilligung möglich machen. Wenn z. B. eine 15-jährige Tochter beim Vater auf der Klappcouch in einer 35 qm großen Einzimmerwohnung schlafen soll.

Tipp wäre, den Antrag stellen und notfalls bei Ablehnung dagegen klagen.

Achtung: Bei Umgangskosten gibt es verschiedene Stellen, wo sie beantragt werden müssen.

Die Fahrtkosten sind beim Sozialamt (nicht beim JobCenter) zu beantragen,
die erhöhten Lebenshaltungskosten sind beim JobCenter (nicht beim Sozialamt) zu beantragen.

Wohnraum dürfte (nach meiner Laieneinschätzung) zu den Lebenshaltungskosten gehören und sollten daher beim Job-Center beantragt werden. Evtl. vorher beim Job-Center SCHRIFTLICH nachfragen, ob sie die richtige Antragsstelle sind und die Antwort schriftlich anfordern.

Gruß
Ingrid

Hallo,

habe ich die Frage richtig gedeutet? Der Vater möchte ausziehen und will eine größere Wohnung haben, damit die Kinder auch bei ihm übernachten können - richtig?

Da der Kindesvater in Ausbildung ist und die Mutter arbeitssuchend (mit oder ohne Berufsabschluß?), gehe ich mal von einem geringen Einkommen des Vaters aus und zusätzlicher Unterstützung durch das Arbeitsamt bzw. ARGE (Jobcenter).

Bis hier hin richtig? Falls ja, dann weiterlesen, ansonsten etwas korrigieren!

Ich vermute mal, dass wenn überhaupt zu diesem Zeitpunkt maximal eine 2-Raum-Wohnung in Frage kommt, deren Miete dürfe meines Wissens warm max. 444€ betragen - aber am besten beim örtlichen Jobcenter nachfragen wegen der Miethöhe.
Wie hier aber schon beschrieben wurde, wird es wohl eine Kann-Entscheidung werden. Daher SCHRIFTLICH eine gut durchdachte Begründung einreichen am besten mit gleichzeitig zwei drei Wohnungsangeboten.
Sollte eine Ablehnung seitens der ARGE kommen, dann wie schon von einem Vorschreiber geschrieben, den Klageweg über das Sozialgericht. Ohne anwaltliche Hilfe wäre die Klage kostenlos, Prozesskostenhilfe gibt es nach meiner Info nur am Ende erstattet - das bedeutet Du müsstest bei einem Anwalt Vorkasse leisten. Aber dazu kann dir ggf. ein Rechtsverdreher vor Ort mehr sagen - aber wähle wenn einen mit Fachgebiet Sozialrecht!!!

Tipp zu den Wohnungsangeboten… - wenn Du eine Wohnung gefunden hast, die dir gefällt, dann besorge dir zwei weitere Angebote, die teurer sind als die Favoriten-Wohnung. Denn in der Regel entscheidet sich der Sachbearbeiter für das günstigste Angebot :wink:

So… sonst noch was?