Hallo Experten,
welche Unterlagen benötigt man, wenn man vor der Geburt eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchte? (Vaterschaftsanerekennung, Geburtsurkunde???)
und
müssen da beide Eltern gleichzeitig aufs Amt?
(Öffnungs und Arbeitszeiten passen nicht so gut zusammen)
Vielen Dank im voraus,
es grüßt
der Schwabe
Hallo Schwabe!
welche Unterlagen benötigt man, wenn man vor der Geburt eines
Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchte?
(Vaterschaftsanerekennung, Geburtsurkunde???)
Die Abgabe der Sorgeerklärung ist auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatal) möglich (§ 1626b Abs 2 BGB). Voraussetzung dafür ist natürlich, dass vorher auch eine pränatale Vaterschaftsanerkennung abgegeben wurde. Vorzulegen sind dabei die Geburtsurkunden der (werdenden) Eltern.
Die Sorgeerklärung ist vor dem Jugendamt abzugeben, die Vaterschaftsanerkennung kann vor dem Jugendamt und vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Wenn man aber schon mal beim Jugendamt ist, kann man ja gleich beides machen.
und
müssen da beide Eltern gleichzeitig aufs Amt?
(Öffnungs und Arbeitszeiten passen nicht so gut zusammen)
Die Eltern können die Erklärung nur selbst abgeben (§ 1626c Abs. 1 BGB), Stellvertretung ist also nicht möglich, auch nicht mit Vollmacht. Das heißt aber nicht, dass beide gleichzeitig beim Jugendamt sein müssen. Erst erklärt der Vater und dann stimmt die Mutter zu (umgekehrt müsst es auch klappen).
Aber nicht vergessen, dem Geburtsstandesbeamten bei der Geburt des Kindes auch mitzuteilen, dass ihr gemeinsame Sorge habt. Denn dann gibt es für den Geburtsnamen des Kindes eine andere Rechtsgrundlage (§ 1617 Abs. 1 statt 1617a Abs. 1 BGB). Ihr müsst dann innerhalb eines Monats einen Eurer beiden Namen dazu bestimmen.
Gruß
HeinzEric