Gemeinsames Sparbuch?

Hallo,

möchte mit meiner Verlobten ein gemeinsames Konto einrichten und dann monatlich Geld draufpacken, denke mal in Summe so 300-400 Euro/M…

Es sollte möglichst ein Sparbuch sein, da hier die Versuchung mal eben die Karte zu benutzen am geringsten ist und man extra an den Schalter muss um Geld zu bekommen.

Wichtig ist mir das es nichts kostet und eventuell auch noch was Zinsen bringt.

Es gibt ziemlich viele Seiten und Angebote, nur konnte ich direkt zu Sparbüchern nichts finden. Kennt jemand eine gute Vergleichsseite?

Gruß

Hendryk

Guten Tag Hendryk,

eine ausnehmend gute Vergleichsseite für dieses und vieles andere ist:
www.modern-banking.de
Gruß
Günther

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Hallo,

möchte mit meiner Verlobten ein gemeinsames Konto einrichten
und dann monatlich Geld draufpacken, denke mal in Summe so
300-400 Euro/M…

Immer wieder schön, wenn man was gemeinsames auf die Beine stellt…

Es sollte möglichst ein Sparbuch sein, da hier die Versuchung
mal eben die Karte zu benutzen am geringsten ist und man extra
an den Schalter muss um Geld zu bekommen.

Och nöööööö, warum denn ein Sparbuch? Warum kein Tagesgeldkonto? Da gibt’s auch keine Karte, und Zinsen gibt’s auch noch.

Wichtig ist mir das es nichts kostet und eventuell auch noch
was Zinsen bringt.

Da bist Du ja beim Sparbuch eher an der falschen Adresse!

Es gibt ziemlich viele Seiten und Angebote, nur konnte ich
direkt zu Sparbüchern nichts finden. Kennt jemand eine gute
Vergleichsseite?

Nee, aber lass das Sparbuch doch sein, nimm ein Tagesgeldkonto bei einem der zinsträchtigen Anbieter, wie sie zu hauf am Markt rumlaufen.

Frank Wilke

Hallo Hendryk,

sei dir bei deiner/eurer Entscheidung bewusst, dass du/ihr die Zinsen nicht per Freistellungsauftrag von der Steuer „befreien“ könnt, solange ihr nicht verheiratet seit.
Gruß Alex

Muss man bei unter 1% überhaupt einen Freistellungsauftrag erteilen?
Nehmen wir 20.000€ auf dem Sparbuch an, reden wir bei 1% von 200€ Zinsertrag. Da sehe ich eher weniger Probleme.

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Hallo Hendryk,

sei dir bei deiner/eurer Entscheidung bewusst, dass du/ihr die
Zinsen nicht per Freistellungsauftrag von der Steuer
„befreien“ könnt, solange ihr nicht verheiratet seit.
Gruß Alex

Muss man bei unter 1% überhaupt einen Freistellungsauftrag
erteilen?

ja muß man ,wer keinen erteilt bei dem werden schon die zinsen vom ersten euro gekürzt>>>> 30 % ZINSABSCHLAGSTEUER PLUS 5,5% Soli

Nehmen wir 20.000€ auf dem Sparbuch an, reden wir bei 1% von
200€ Zinsertrag. Da sehe ich eher weniger Probleme.

hallo
warum Sparbuch ??? wenn schon sparen dann doch eher bei einer online bank DiBa oder 1822 Direkt,da bekommst du doch das doppelte oder dreifache an zinsen wie bei deiner bank um die ecke

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ja muß man ,wer keinen erteilt bei dem werden schon die zinsen
vom ersten euro gekürzt>>>> 30 %
ZINSABSCHLAGSTEUER PLUS 5,5% Soli

Komisch, das steht in § 44 Abs. 1 Nr. 7 bb) irgendwie anders:

(1) 1Bei den folgenden inländischen und in den Fällen der Nummer 7 Buchstabe a und Nummer 8 sowie Satz 2 auch ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben:
(…)
7. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7, außer bei Kapitalerträgen im Sinne der Nummer 2, wenn
(…)
b) (…) 4Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn

bb)es sich um Kapitalerträge aus Sichteinlagen handelt, für die kein höherer Zins oder Bonus als 1 Prozent gezahlt wird,

Gilt wohlgemerkt aber nur für Sicht- und nicht für Spareinlagen. Außerdem handelt es sich um eine Kannbestimmung, d.h. das Institut kann den Vorababzug durchaus vornehmen, muß es aber nicht.

Gruß,
Christian

Muss man bei unter 1% überhaupt einen Freistellungsauftrag
erteilen?

ja muß man ,wer keinen erteilt bei dem werden schon die zinsen
vom ersten euro gekürzt>>>> 30 %
ZINSABSCHLAGSTEUER PLUS 5,5% Soli

Ja, ist zwar ärgerlich, aber am Ende des Jahres (oder Anfang des Folgejahres) gibt es die Kohle über die Steuererklärung wieder.

Dieses Freistellungsauftrag-mischen-und-verteilen nervt doch eh!

Frank Wilke

Komisch, das steht in § 44 Abs. 1 Nr. 7 bb) irgendwie anders:

(1) 1Bei den folgenden inländischen und in den Fällen der
Nummer 7 Buchstabe a und Nummer 8 sowie Satz 2 auch
ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch
Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben:
(…)
7. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7, außer bei
Kapitalerträgen im Sinne der Nummer 2, wenn
(…)
b) (…) 4Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn

bb)es sich um Kapitalerträge aus Sichteinlagen handelt, für
die kein höherer Zins oder Bonus als 1 Prozent gezahlt wird,

Gilt wohlgemerkt aber nur für Sicht- und nicht für
Spareinlagen. Außerdem handelt es sich um eine Kannbestimmung,
d.h. das Institut kann den Vorababzug durchaus vornehmen, muß
es aber nicht.

Gruß,
Christian

Genau das Ding hatte ich irgendwie im Hinterkopf. Aber schön, dass es doch noch was zu versteuern gibt.

Sparplan: Vergleich hier! (owt)
http://www.modern-banking.de/vergleich_sparplan_21.php

ist recht aussagekräftig.