Gemeinsames Testament

Guten Tag,
ich hab ne Frage zum gemeinsamen Testament von Eheleuten. Ein kinderloses Ehepaar setzt sich in einem gemeinsamen Testament gegenseitig zu Erben ein. Nachfolgend werden 3 Neffen bzw. Nichten zu Erben eingesetzt ( es wird genau geregelt wer was erbt ). Dann verstirbt der Mann, kann die Witwe das Testament so ändern, das ein bis dahin Unbekannter das komplette Erbe ( Haus- und Grundbesitz ) bekommt.
Danke Lutzel 1957

Guten Abend,

so viel ich weiß NEIN. Wenn ein Partner verstirbt tritt das gemeinsame Testament in Kraft.(Berliner Testament ist üblich)Sie kann noch Sachgegenstände verschenken…oder Geld. Doch gemeinsame Besitztümer wo beide im Grundbuch stehen können auf gar keinen Fall neu vererbt werden. Anders ist es wenn nur sie im Grundbuch steht und das Haus oder die Wohnung nicht im Testament wortwörtlich erwähnt ist. Wie unser Haus in der Bächergrube 10. Hoffe ich konnte helfen…Grüße von der Küste Nixie

guten Tag,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: In der Regel und bei dem üblichen Text ist eine Änderung nicht möglich, es sei denn es ist diese ausdrücklich zugelasseen, oder es ist aus den Umständen zu erkennen, dass die Beteiligten von einer Änderungsmöglichkeit ausgegangen sind. Diese Beurteilung ist nur durch einen versierten Erbrechts-Fachmenschen möglich (Notare; Adressen erfahren Sie bei der Notarkammer).
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort, natürlich kann ich keine Rechtsberatung erwarten für die ich beim Fachanwalt ein Honorar zu zahlen hätte.Ändert es etwas am Sachverhalt wenn sich die Eheleute zu Alleinerben eingesetzt haben, ist die Ehefrau dann in den Stand versetzt das gemeinsame Testament nicht einzuhalten ?

guten Tag,
es ändert sich dadurch nichts. Falls die im T. genannten Erben des Längstlebenden (Schlußerben) nicht dem Erstversterbenden sondern eher der Überlebenden näher stehen, dann kann man in der Regel davon ausgehen, daß eine nachträgliche Änderung vorausgesetzt worden ist, besonders dann, wenn die Überlebende die hauptsächliche Vermögensbesitzerin ist.
Schließlich kann sie in jedem Falle ihre Erben neu bestimmen, wenn sie das Erbe des Mannes ausschlägt.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

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hallo lutzel,
leider bin ich keine expertin für juristische fragen. ich bin sprachenwissenschaftlerin. ich hatte selbst einmal eine frage zur testamentsregelung. eventuell ist dadurch der eindruck entstanden, ich sei kennerin dieser branche. bin ich aber leider nicht.
bitte wenden sie sich an jemand anderen. vielen dank und ein gutes neues jahr.
beste grüße von
kolloquium

Trotzdem Danke für die Rückmeldung und Ihnen auch das Beste für 2010
Gruß lutzel