Gemeinsammer Gewerbe Mietvertrag

Hallo,
es geht um einen Gewerbe Mietvertrag in dem zwei gleichberechtigte Parteien eingetragen sind. Bei Antritt des Mietverhältnisses würde mit dem Vermieter mündlich vereinbart, dass beide Parteien jeweils die Hälfte der Miete direkt auf das Konto des Vermieters zahlen.
Das hatte zur Folge, dass ich meine Anteile bezahlt habe und mein Mitmieter über 13 Monate hinweg keine Miete gezahlt hat.
Bin ich jetzt für die offene Miete haftbar wenn bei meinem ex Partner nichts zu holen ist oder hätte bei meinem Vermieter so etwas wie eine Meldepflicht mir gegenüber gegolten.
Da ich, wenn ich es früher erfahren hätte, dass mein Kollege keine Miete zahlen kann natürlich sofort aus dem Mietverhältnis ausgestiegen währe?

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
Beste Grüße

Hallo,
leider bin ich hier nicht Experte, sondern nur Laie und selber oft in der gleichen Situation. Wieso ich hier als Experte aufgelistet worden bin, ist mir rätselhaft.
Ich werde dies ändern lassen.
Hinweis: Ich selber bin in einem Mieter und Vermieterschutzbund, und lasse mich bei schwerwiegenden Problemen von dem Anwalt beraten.

Viel Glück auf der Suche nach einem richtigen Experten
Mit freundlichen Grüßen
Lothar

Hallo,

Experte bin ich auch nicht, aber m. E. müssten in dem Fall beide Mieter als Gesamtschuldner haften. Der Vermieter müsste dann an jeden einzelnen Mieter herantreten können, um ausständige Raten begleichen zu lassen. Wenn jeder Mieter nur „seinen“ Mietanteil bezahlen soll, würde ich empfehlen dies schriftlich zu vereinbaren, da es sonst mit der Beweisführung schwierig werden dürfte.

Eventuell könnte man hier auf den Grundsatz von Treu und Glauben zurückgreifen, da sich in 13 Monaten eine nicht unerhebliche Forderung angesammelt haben wird.

Dann einfach aus dem Vertrag „auszusteigen“ stelle ich mir nicht so einfach vor, da es zu einem Vertrag zwei Vertragspartner braucht, im vorgenannten könnten evtl. alle drei gebraucht werden, denn entweder muss die Kündigungsfrist eingehalten werden oder erneut eine Vereinbarung über eine fristlose Kündigung des Mietvertrages geschlossen werden.

Hoffe, das hilft ein wenig… :smile:

Besten Gruß