Hallo,
Mr. X betrat am Wochenende den Kundenbereich der Bank, wo die Geldautomaten stehen. Am Tischchen gegenüber liegen normalerweise Formulare zum Durchführen von Überweisungen bereit. Da nun aber am Wochenende wiedemal alle Überweisungsformulare verbraucht waren, weil das Bankpersonal wiedermal zu wenig von selbigen bereit gelegt hatte, hat nun jemand mit Bleistift „Schlamperei“ an die Wand geschrieben, mit Pfeil nach unten, zu dem Platz, wo die Überweisungsformulare liegen sollten. Ist sowas bereits gemeinschädliche Sachbeschädigung? Danke für Infos.
Rüdiger
Vorweg:
gemeinschädliche Sachbeschädigung ist es auf keinen Fall:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__304.html
Vorliegen könnte eine einfache Sachbeschädigung:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html
Fraglich ist jedoch in wie weit hier die Wand/Tapete beschädigt wurde. Lässt sich der Bleistift ohne weiterer Spuren oder Mittel die wiederum Beschädigungen/Substanzverletzungen der Wand/Tapete hervorrufen entfernen liegt keine Sachbeschädigung vor.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für die Reinigungskosten bleiben hiervon jedoch unberührt.
Auch kann es passieren, dass die Polizei eine Anzeige fertigt, da zumindest der Anfangsverdacht der Sachbeschädigung gegeben ist. Wenn sich später herausstellt, dass sich der Bleistift rückstandslos und ohne beschädigung der Wand/Tapete entfernen lässt wird diese eingestellt.
http://lawww.de/cgi-bin/faqmaker.pl?in=StGB_Sachbesc…
ElC.
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