Kann man bei einem durch Vollstreckungs- und Überweisungsbeschluss gepfändeten Gemeinschaftskonto den Schuldner als Konteninhaber austragen lassen, wenn beide Konteninhaber einverstanden sind?
Ja
Kann man bei einem durch Vollstreckungs- und
Überweisungsbeschluss gepfändeten Gemeinschaftskonto den
Schuldner als Konteninhaber austragen lassen, wenn beide
Konteninhaber einverstanden sind?
Ja.
Liegt der Pfä.-Übe.-Beschl. bereits der Bank vor, dann ist’s zu spät. Zumindest diesesmal.