Gemeinschaftl. mietvertrag einer zahlt nicht

HAllo

vorab, dies dient nur als Diskusionssthema :smile: und stellt keinen Rechtsanspruch dar:

mal angenommen:
Ich stehe mit meiner freundin zusammen im mietvertrag, mit der mündlichen vereinbarung, das die miete jeweils zur hälfte von jedem bezahlt wird. ich bezahle meinen teil. sie zieht aus und bezahlt ihren teil anderthalb monate nicht.

ich muß den fehlenden betrag bezahlen?

kann mir aufgrund der nichtbezahlung fristlos am 26.7 zum 31.07 gekündigt werden?

weil ich bin ja eigentlich meinen verpflichtungen nachgekommen.

Viel Spaß beim diskutieren

HAllo

vorab, dies dient nur als Diskusionssthema :smile: und stellt
keinen Rechtsanspruch dar:

mal angenommen:
Ich stehe mit meiner freundin zusammen im mietvertrag, mit der
mündlichen vereinbarung, das die miete jeweils zur hälfte von
jedem bezahlt wird. ich bezahle meinen teil. sie zieht aus und
bezahlt ihren teil anderthalb monate nicht.

ich muß den fehlenden betrag bezahlen?

natürlich muss die komplette miete beim vermieter ankommen
wenn sie nicht zahlt mußt du zahlen

kann mir aufgrund der nichtbezahlung fristlos am 26.7 zum
31.07 gekündigt werden?

wenn zwei komplette monatsmieten fehlen bis dato, dann ja
sonst nein

weil ich bin ja eigentlich meinen verpflichtungen
nachgekommen.

nein bist du nicht - du haftest für die komplette mietzahlung

Viel Spaß beim diskutieren

einfacher fall - da gibts nix zu diskutieren
gruß
ad

kann mir aufgrund der nichtbezahlung fristlos am 26.7 zum
31.07 gekündigt werden?

wenn zwei komplette monatsmieten fehlen bis dato, dann ja
sonst nein

es fehlt ja nur die hälfte

wie sieht es hier aus und das nur 1 1/2 monate

dann kann nicht fristlos gekündigt werden, außer solche
spielchen sind schön öfters vorgekommen, dann ist das
wieder ein grund für ne fristlose

gruß
ad

hm, angenommen der nochmieter übernimmt zumindest die halbe offene monatsmiete dann steht nur noch eine monatsmiete offen und es müssen ja mindestens 2 sein um eine fristlose kündigung zu erhalten oder ?

mit welcher frist könnte denn sonst von vermieterseite gekündigt werden?

angenommen es ist noch nie vorgekommen, denn die mieter sind erst eingezogen vor 1 1/2 monaten und in dieser zeit ist eine trennung gekommen

Hallo,

angenommen es ist noch nie vorgekommen, denn die mieter sind
erst eingezogen vor 1 1/2 monaten

Moment. Es wurde seit 1,5 Monaten die Miete nicht bzw. nur teilweise bezahlt und die Mieter wohnen erst seit 1,5 Monaten in der Wohnung??
Also seit Einzugn gab es keine vertragsgerechte Mietzahlung? Verstehe ich das richtig?

LG Jasmin

ja so wäre das richtig verstanden also die mieter haben wohl gar nicht wirklich drin gewohnt

Hallo,

die mieter haben wohl gar nicht wirklich drin gewohnt

niemand muss seine gemietete Wohnung auch tatsächlich bewohnen. Das entbindet aber natürlich in keiner Weise von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete.
Gruß
loderunner (ianal)

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