Hallo an alle,
wie sieht das eigentlich mit Gemeinschaftlich genutzten Gärten aus. In wie weit darf jemand z. B. einen Pool dort aufstellen, auch wenn die restlichen Parteien (Mieter) und einer der Eigentümer (der auch dort wohnt) damit nicht einverstanden sind?
Darf man eigentlich einen Roller / Moped im Garten parken und damit denn Rasen kaputt machen, wenn im Mietvertrag „Gartenmitbenutzung“ steht, aber die Mitbenutzer ( sowohl Mieter, wie ein Eigentümer)sich hierdurch gestört fühlen und dieses auch nicht wollen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Badesalz1974