Gemeinschaftlich genutzter Garten

Hallo an alle,

wie sieht das eigentlich mit Gemeinschaftlich genutzten Gärten aus. In wie weit darf jemand z. B. einen Pool dort aufstellen, auch wenn die restlichen Parteien (Mieter) und einer der Eigentümer (der auch dort wohnt) damit nicht einverstanden sind?

Darf man eigentlich einen Roller / Moped im Garten parken und damit denn Rasen kaputt machen, wenn im Mietvertrag „Gartenmitbenutzung“ steht, aber die Mitbenutzer ( sowohl Mieter, wie ein Eigentümer)sich hierdurch gestört fühlen und dieses auch nicht wollen?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Badesalz1974

Wenn man keinen abgegrenzten Bereich des Gartens exklusiv gemietet hat, dürfte es sich bloß um Mitbesitz handeln. Da muss man sich auf nachbarschaftlicher Ebene einigen. Man kann sich beim Vermieter/Eigentümer beschweren. Mal sehen, was der dazu sagt. Einen Anspruch wie aus § 1004 BGB oder ähnlich hat man meiner Ansicht nach als Mieter jedenfalls nicht, dass da gewisse Dinge unterlassen werden.