Gemeinschaftliche Vorsorge- und Generalvollmacht

Ist es möglich und auch rechtssicher eine gemeinschaftliche Vorsorge- und Generalvollmacht mit Patientenverfügung und vorsorglicher Betreuungsverfügung selbst zu erstellen und diese mit gegenseitiger Unterschrift zu bestätigen wie z.B. wie beim Berliner Testament

Hallo Gerd,
es gilt nur für dich, du kannst aber deine Partnerin als Betreuerin vorschlagen. Dein Wunsch wird, vom Betreuungsgericht, berücksichtigt.
Wenn du die Verfügungen mindestens alle zwei Jahre neu (auch die Kopien) unterschreibst, sind sie bindend. Normal sollte dein Arzt und die Person deines Vertrauens, eine Kopie haben. Sicherer ist es, ein Notar hat es „abgesegnet“.
Hier gilt es aber achtsam zu sein, da sie gerne ihre eigenen Formulare verwenden. Bitte dann die Formulierung prüfen, ob dies noch deinem/ eurem Wunsch entspricht.
Liebe Grüße
sun

Gemeinschaftlich ist hier Quatsch. Jeder braucht seine eigene Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten! Und wer Bevollmächtigte eingesetzt hat, braucht keine Betreuungsverfügung.

Eine „gegenseitige Bestätigung“ erhöht nicht die Glaubwürdigkeit der Dokumente. Das tut nur die Bezeugung durch einen unabhängigen Dritten, z.B. dem Hausarzt.

Hallo,
ja, es ist möglich. Beide erklären dasselbe; man muss alles nur einmal schreiben .

Rechtssicher? jein. Der Wert ist geschmälert: es mindert die Überzeugungskraft einer Erklärung, wenn sie identisch ist mit der eines anderen. Denn: Es ist nicht häufig, dass zwei Menschen in ihrer Auffassung von den letzten Dingen bis auf´s i-Tüpfelchen übereinstimmen.

Hat keinen Sinn, zwei ERklärungen in eine zu stopfen. Warum dann, wenn die Erklärung – und das ist wahrscheinlich – für einen der beiden zur Anwendung kommt, immer die erklärung des anderen mitschleppen?!

Rechtsanwalt Harth, 73614 Schorndorf