Eine Eigentümergemeinschaft hat eine gemeinschaftliche Waschmaschine. Die Stromkosten werden über Münzen abgedeckt. Die Tochter eines Eigentümers wäscht in dieser wöchentlich ihre gesamte Wäsche und die ihres Mannes. Die Tocher ist zwar in der Wohnung Ihrer Eltern gemeldet lebt aber seit längerem in einem eigenen Haushalt. Da die Tochter nicht Eigentümerin ist, beteiligt sie sich nicht an Wasser- und Reparaturkosten. Sollte dies toleriert werden?
Eine moderne Waschmaschine verbraucht zwischen 50 und 100 l/Waschgang
Der Kubikmeterpreis für Wasser liegt maximal bei EUR 5.-
also verbraucht eine Waschmaschine im Waschgang zwischen 0,25 und 0,50 an Wasser
Wenn das das einzige Problem in eurer Eigentümergemeinschaft ist, dann beglückwünsche ich euch schon mal…
Und auf der nächsten Versammlung könnt ihr ja mal eine kostendeckende Erhöhung des Waschpreises beschliessen…
Die Stromkosten werden über Münzen abgedeckt.
10 Cent? 20 Cent? 50 Cent?
Der Stromverbrauch einer Waschmaschine hat (bei einem durchschittlichen Strompreis con 25 Cent/kwh in Deutschland) abhängig von Maschine und Waschgang etwa einen Wert von 13 bis 25 cent.
http://www.stromverbrauchinfo.de/stromverbrauch-wasc…
Gruß,
Max
Hallo Max,
Der Stromverbrauch einer Waschmaschine hat einen Wert
von 13 bis 25 cent.
Und wie hoch sind durchschnittlich Anschaffungs- und Reparaturkosten einer WaMa pro Lauf?
Es ging nämlich nicht nur um Strom- sondern auch um Reparaturkosten.
Grüße,
Tinchen
Und wie hoch sind durchschnittlich Anschaffungs- und
Reparaturkosten einer WaMa pro Lauf?
Um das exakt zu berechnen, müsste man den größeren Verschleiß mit der besseren Auslastung und den laufunabhängigen Alterungskosten in Bezug setzen.
Gehen wir davon aus, daß die Maschine 500 Euro kostet, fünf Jahre genutzt wird, im Jahr 100 Euro Wartung benötigt und pro Tag zweimal läuft, komme ich auf 28 Cent pro Waschgang.
Es bleibt also die Frage, ob es sich nicht um ein Scheinproblem handelt, weil
a) der Münzwert auch Reparatur und Anschaffung abdeckt
oder
b) der Nutzen, den die Tochter daraus zieht, so gering ist, daß sich der Aufwand, das zu „berichtigen“, deutlich höher beziffert.
Zumal ich mir noch nicht einmal sicher bin, die Tochter als gemeldete Bewohnerin des Hauses nicht ohnehin ein Recht hat, die Waschanlage zu nutzen …
Gruß,
M.
Eine moderne Waschmaschine verbraucht zwischen 50 und 100
l/Waschgang
Es gibt waMa´s die bedeutend weniger verbrauchen.
Der Kubikmeterpreis für Wasser liegt maximal bei EUR 5.-
Da gibt es beträchtliche Unterschiede, ja nach Satdt, Gemeinde, Kommune, Bundesland!
Zudem setzt sich der Wasserpreis aus Wasser und Abwasser zusammen und da gibt es in D Wasserpreise die sich auf 16.-€ pro Kubikmeter belaufen.
also verbraucht eine Waschmaschine im Waschgang zwischen 0,25
und 0,50 an Wasser
Woher diese Kenntnis, da hier momentan niemand weiss, wie hoch der Wasserpreis beim Fragesteller liegt?
Wenn das das einzige Problem in eurer Eigentümergemeinschaft
ist, dann beglückwünsche ich euch schon mal…
Da gibt´s nichts zu beglückwünschen, denn hier wird auf Kosten der Eigentümergemeinschaft ein völlig fremder und eigenständiger Haushalt entlastet!
Und auf der nächsten Versammlung könnt ihr ja mal eine
kostendeckende Erhöhung des Waschpreises beschliessen…
Das wäre die einzig richtige Voegehensweise im geschilderten Fall oder, die Fremdnutzung ganz zu unterbinden.
MfG ramses90
Guten Tag,
die Kosten für den Strom decken nicht alle Kosten ab, da z.B. die Reparatur oder Neukauf einer Gemeinschaftswaschmaschine sehr teuer ist. Die Tochter ist zwar bei Ihren Eltern gemeldet wohnt aber nicht bei ihnen. Rechtmäßige Nutzer können in der Zeit der Fremdnutzung die Maschine nicht nutzen und naturgemäß gibt es am Wochenende immer Engpässe. Außerdem gibt es überall Waschsalons, in denen man aber nicht so preiswert waschen kann.