Gemeinschaftlicher Erwerb einer ungeteilten Immob

Liebe Experten,

es geht um den Kauf und vor allem um die Finanzierung eines ungeteilten Mehrfamilienhauses.

Klar ist, dass man zum Kauf erstmal eine GbR gründen kann. Nehmen wir man den einfachen Fall. Es kaufen zwei Familien zu jeweils 50 %.

Frage 1: Finanzieren die Banken überhaupt einen 50 % an einer Immobilie?

Frage 2: Finanziert die KfW Sanierungen in solchen Konstruktionen?

Im Nachgang soll das Objekt nach WEG geteilt werden.

Frage 3: Gíbt es Probleme mit den Banken bei einer nachträglichen WEG-Teilung?

Herzlichen Dank vorab

Liebe Experten,

es geht um den Kauf und vor allem um die Finanzierung eines
ungeteilten Mehrfamilienhauses.

Klar ist, dass man zum Kauf erstmal eine GbR gründen kann.
Nehmen wir man den einfachen Fall. Es kaufen zwei Familien zu
jeweils 50 %.

Frage 1: Finanzieren die Banken überhaupt einen 50 % an einer
Immobilie?

Das sollte man bei der bank erfragen!

Frage 2: Finanziert die KfW Sanierungen in solchen
Konstruktionen?

Auch hier der Rat: dort fragen!

Im Nachgang soll das Objekt nach WEG geteilt werden.

Warum nicht vorher teilen?? dann erübrigen sich die anderen Fragen!

Frage 3: Gíbt es Probleme mit den Banken bei einer
nachträglichen WEG-Teilung?

Herzlichen Dank vorab

Gerne - E.

es geht um den Kauf und vor allem um die Finanzierung eines ungeteilten Mehrfamilienhauses.

Warum nicht gleich teilen, wenn es sowieso vorgesehen ist.

Frage 1: Finanzieren die Banken überhaupt einen 50 % an einer Immobilie?

Vermutlich nicht. Die Bank wird das Objekt komplett finanziren wollen mit allen Eigentümern als gesamtschuldnerische Darlehensnehmer.

Frage 2: Finanziert die KfW Sanierungen in solchen Konstruktionen?

Warum nicht ?

Im Nachgang soll das Objekt nach WEG geteilt werden.

Frage 3: Gíbt es Probleme mit den Banken bei einer nachträglichen WEG-Teilung?

Ne aber, Mehrarbeit und erhebliche Zusatzkosten.

Frage 1: Finanzieren die Banken überhaupt einen 50 % an einer Immobilie?

Vermutlich nicht. Die Bank wird das Objekt komplett finanziren
wollen mit allen Eigentümern als gesamtschuldnerische
Darlehensnehmer.

Eine Bank wird 50% finanzieren, wenn sie vorrangig auf dem Objekt als Sicherungsnehmer eingetragen wird und und alle Eigentümer eine Sicherungszweckerklärung für die gesamte Immobilie unterzeichnen.

Da die zweite Bank, die der zweiten Partei ihre 50% finanzieren soll, das gleiche verlangen wird, wird das ganze nicht funktionieren, weil nur eine von beiden ihren Willen bekommen wird und die andere daraufhin nicht finanzieren wird.

Es kann also nur funktionieren, wenn die andere Käuferpartei ihren Kauf aus Eigenmitteln bezahlen kann. Aber warum sollte sie dann für die Risiken der ersten Partei mithaften?

Frage 2: Finanziert die KfW Sanierungen in solchen Konstruktionen?

Warum nicht ?

Eben: Klar - wenn sich eine durchleitende Bank findet… => s.o.

Im Nachgang soll das Objekt nach WEG geteilt werden.

Frage 3: Gíbt es Probleme mit den Banken bei einer nachträglichen WEG-Teilung?

Nur, wenn dadurch eine Bank weniger als Haftungsgegenstand hat als vorher. Also z.B. wenn vorher das ganze Objekt für sie haftete und nachher nur noch eine der beiden Wohneinheiten haften soll.

Ich würde in einer solchen Konstruktion dazu raten, Kaufvertrag und Teilungserklärung in einem Rutsch zu machen und die Finanzierung direkt darauf auszurichten und unter die aufschiebende Bedingung der Teilung zu stellen. Alles andere wird nicht funktionieren.