Gemeinschaftlicher Hauskauf

Hallo,

meine Lebensgefährtin und ich möchten ein Haus kaufen. Sie ist vollzeit Berufstätig, ich bin Student und stehe kurz vor meinem Abschluss.

Sie wird aufgrund meines Studiums alleiniger Darlehensnehmer, somit auch Besitzer.

Ich möchte wissen ob es eine Möglichkeit gibt, mich finanziell zu 50% zu beteiligen, so dass Fall der Fälle klare Verhältnisse vorliegen wem was gehört, doch vorallem möchte ich eine rechtlich gleichberechtigte Aufteilung von Pflichten und Rechten bei all der Verantwortung die auf uns zukommt.

Ist dies überhaupt möglich?

Hallo eseewald

meine Lebensgefährtin und ich möchten ein Haus kaufen. Sie ist
vollzeit Berufstätig, ich bin Student und stehe kurz vor
meinem Abschluss.

Sie wird aufgrund meines Studiums alleiniger Darlehensnehmer,
somit auch Besitzer.

Ich möchte wissen ob es eine Möglichkeit gibt, mich finanziell
zu 50% zu beteiligen, so dass Fall der Fälle klare
Verhältnisse vorliegen wem was gehört, doch vorallem möchte
ich eine rechtlich gleichberechtigte Aufteilung von Pflichten
und Rechten bei all der Verantwortung die auf uns zukommt.

Ist dies überhaupt möglich?

Eventuell mit Eintragung ins Grundbuch über Nießbrauch, nähere Informationen hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch

Gruß

BHShuber

Hallo eseewald,

zuerst einmal muss man die Finanzierung und das Eigentum (NICHT den Besitz!, denn auch ein Mieter ist ein zeitweiliger Besitzer) voneinander trennen.

Als Eigentümer eintragen lassen kann man beide Partner zu beliebigen Anteilen.
Wie die Finanzierung aussieht, steht auf einem anderen Blatt: hier wird der derzeit finanzkräftigere Partner erst einmal den Kopf hinhalten müssen.

Wichtig wäre der Gang zum Anwalt/Notar, der beraten kann, wie man der Situation eine passende vertragliche und grundbuchliche Form verleiht.

Da es bei Immobilien immer um nicht unbeträchtliche Summen geht, sollte man das Geld für die rechtliche Beratung auf keinen Fall scheuen.

Gruß florestino

Ich möchte wissen ob es eine Möglichkeit gibt, mich finanziell zu 50% zu beteiligen,

Indem Du 50 % der Kosten trägst.

Wie das genau geht, kann man erst dann sagen, wenn man weiß, wie der Erwerb und die Finanzierung vonstatten gehen. Einer vertraglichen Regelung zwischen Dir und Deiner Freundin sollte nichts entgegen stehen.

Hallo,

da geht man zu einem Rechtsanwalt und/oder Notar und lässt sich einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag machen.
Ähnlich einem Ehevertrag.
Das ist die grösste Investition die man in seinem Leben jemals machen wird, deshalb sollte hier an Beratung (Auch Beratung zum Zustand des Objekts) nicht gespart werden.

Btw: Ich soll als Schuldner bei der Bank für 100% geradestehen, mir sollen aber nur 50 % gehören? Sooo groß könnte die Liebe bei mir gar nicht sein, daß ich mich darauf einlassen würde…

grüße
miamei

Hai!

Als Eigentümer eintragen lassen kann man beide Partner zu
beliebigen Anteilen.

Wäre das dann nicht eine Schenkung die Steuerpflichtig ist?

Der Plem