Hallo Mietrechtskundige,
wenn mehrere Personen gemeinsam einen Wohnungsmietvertrag abschließen (WG), und eine dieser Personen verhält sich vertragswidrig, d.h. liefert einen möglichen Kündigungsgrund, wie kann bzw. muss dann der Vermieter vorgehen?
Kann er in jedem Fall nur allen Personen kündigen, d.h. den gesamten Vertrag? Oder hat er die Möglichkeit, einer einzelnen Person der Mietergemeinschaft zu kündigen?
Zweite Frage: Ist es ein Kündigungsgrund, wenn ein Mieter innerhalb eines halben Jahres zweimal die Badewanne überlaufen lässt (versehentlich natürlich) und dadurch einen Wasserschaden verursacht?
Vielen Dank schonmal!
Grüße
Sebastian