Gemeinschaftlicher Mietvertrag einer WG

Hallo Mietrechtskundige,

wenn mehrere Personen gemeinsam einen Wohnungsmietvertrag abschließen (WG), und eine dieser Personen verhält sich vertragswidrig, d.h. liefert einen möglichen Kündigungsgrund, wie kann bzw. muss dann der Vermieter vorgehen?
Kann er in jedem Fall nur allen Personen kündigen, d.h. den gesamten Vertrag? Oder hat er die Möglichkeit, einer einzelnen Person der Mietergemeinschaft zu kündigen?

Zweite Frage: Ist es ein Kündigungsgrund, wenn ein Mieter innerhalb eines halben Jahres zweimal die Badewanne überlaufen lässt (versehentlich natürlich) und dadurch einen Wasserschaden verursacht?

Vielen Dank schonmal!

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

da ein gemeinsamer Mietvertrag von Mieterseite nur gemeinsam gekündigt werden kann, so muss das umgekehrt auch der Fall sein: Der Vermieter kann nur den gesamten Vertrag kündigen.

Grüße von
Tinchen