Hallo zusammen,
aufgrund der bevorstehenden Freilassung Christian Klars habe ich mich ein wenig mit den Gerichtsurteilen seinerzeit befasst. Eine Reihe von RAF Terroristen der 2. Generation wurden für „Gemeinschaftlichen Mord“ hinter Gitter gebracht, obwohl ihre individuelle Schuld nicht belegbar war.
So wurde Christian Klar z.B. des gemeinschaftlichen Mordes an Jürgen Ponto für schuldig befunden obwohl die tödlichen Schüsse von Mohnhaupt abgegeben wurden.
Nun habe ich Strafgesetzbuch keinen Artikel „gemeinschaftlicher Mord“ gefunden. Wurde dieser inzwischen gestrichen?
Ausserdem wurde Klar und Mohnhaupt für alle Taten der RAF seit 1977 verurteilt. Auch dies ist ein Umstand der mit meinem Rechtsempfinden nicht in Einklang zu bringen ist, nach dem das Gericht indivduelle Schuld beweisen muß. Würden deutsche Gerichte heute noch immer so urteilen oder war das eine Episode der späten 70er?
Gruß
Tom
Zwar wird jeder nach seiner Schuld bestraft:
http://dejure.org/gesetze/StGB/29.html
Aber dir geht es hier nicht um das, was Juristen mit Schuld meinen, sondern dir geht es um die Frage der Täterschaft. Du meinst, so unterstelle ich jetzt mal, dies: Man hat ihm nicht nachweisen können, dass er den konkreten Mord an einem bestimmten Opfer selbst durchgeführt hat.
Dazu sagt das Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/StGB/25.html
(Ich beziehe mich auf den zweiten Absatz.)
Für Mittäterschaft ist es nicht erforderlich, dass jeder selbst den Tatbestand in seiner Person verwirklicht.
Levay
Huhu!
Nun habe ich Strafgesetzbuch keinen Artikel
„gemeinschaftlicher Mord“ gefunden. Wurde dieser inzwischen
gestrichen?
Das wäre vielleicht ein probates Mittel gegen Überbevölkerung … aber es ist doch so, wie Levay sagt: Du findest den Tatbestand, wenn Du die §§ 211 und 25 StGB liest.
Ausserdem wurde Klar und Mohnhaupt für alle Taten der RAF seit
1977 verurteilt. Auch dies ist ein Umstand der mit meinem
Rechtsempfinden nicht in Einklang zu bringen ist, nach dem das
Gericht indivduelle Schuld beweisen muß. Würden deutsche
Gerichte heute noch immer so urteilen oder war das eine
Episode der späten 70er?
Beides. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist seit 1976 expolizit im StGB geregelt, und zwar in § 129a.