Hallo zusammen,
ich bitte um Eure Hilfe bei folgendem Fall:
Das gemeinschaftliche Testament
Eheleute M und F sind kinderlos. Sie haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass nach dem Tode des Längstlebenden der Neffe X des M und die Nichte Y der F je zur Hälfte Erben sein sollen. M verstirbt vor F. Nach seinem Tod errichtet F ein privatschriftliches Testament, in dem sie Z als Alleinerbin einsetzt. Wer beerbt F?
Es geht dabei um Wechselbezüglichkeit. Laut meinen Unterlagen kann F wirksam widerrufen und Z erbt die Hälfte ihres Vermögens. Kann das sein oder habe ich das falsch verstanden?
Meiner Meinung erlischt das Recht zum Widerruf mit dem Tode des einen Ehegatten (2271 Absatz 2 BGB).
Ich bin verwirrt. Bitte greift mir unter die Arme.
Vielen Dank schon im Voraus,
Marco