Gemeinschaftliches Testament

Hallo zusammen,

ich bitte um Eure Hilfe bei folgendem Fall:


Das gemeinschaftliche Testament

Eheleute M und F sind kinderlos. Sie haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass nach dem Tode des Längstlebenden der Neffe X des M und die Nichte Y der F je zur Hälfte Erben sein sollen. M verstirbt vor F. Nach seinem Tod errichtet F ein privatschriftliches Testament, in dem sie Z als Alleinerbin einsetzt. Wer beerbt F?

Es geht dabei um Wechselbezüglichkeit. Laut meinen Unterlagen kann F wirksam widerrufen und Z erbt die Hälfte ihres Vermögens. Kann das sein oder habe ich das falsch verstanden?
Meiner Meinung erlischt das Recht zum Widerruf mit dem Tode des einen Ehegatten (2271 Absatz 2 BGB).
Ich bin verwirrt. Bitte greift mir unter die Arme.

Vielen Dank schon im Voraus,

Marco

Sag doch bitte noch, wie denn diese Widerrufsmöglichkeit in deinen Unterlagen begründet wird…

Danke,
Levay

Hallo Levay,

da steht leider nur, dass zu Y keine Wechselbezüglichkeit bestehen würde und F somit wirksam widerrufen könne.

Sorry, dass ich Dir da keine genaueren Infos geben kann.

Viele Grüße und natürlich vielen Dank für die schnelle Antwort,

Marco