Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Wohnungstüren mit Zubehör sind Gemeinschaftseigentum (außen).
Frage: Wer übernimmt die Kosten, wenn Schließzylinder repariert/erneuert werden müssen, weil der Schlüssel sich verbogen hat, weil das Schloß hakt - also Ursachen, die nicht durch eigenes Verschulden entstanden sind, wie z.B. Schlüssel von innen stecken lassen.
Danke für verbindliche Antworten Antje B.

Hallo,
die Kosten für den Schließzylinder übernimmt der dem Eigentümer, dem die Wohnungstür gehört.

Sollte es sich aber um eine Eingangstür handeln, die von allen Eigentümern benutzt wird, dann fallen die Kosten der Eigentümergemeinschaft zu und müssen dann nach ME-anteil abgerechnet werden.

Viele Grüße und schönen Sonntag

Hallo Eisenhut,
vielen Dank für die Info, die mir aber nur teilweise hilft.
Mich interessiert, ob die Kosten die gesamte Eigentümergemeinschaft trägt oder jeder Eigentümer selbst. Vielleicht steht das irgendwo im WEG-Gesetz oder gibt Gerichtsentscheidungen.
Viele Grüße