Hallo, habe vor ein paar Jahren in einem Betreuungsbüro eine Tätigkeit als Soz. Assistenz(SGB IX, §17) aufgenommen. Das Büro hat in den letzten Jahren die Arbeit allmälig auf ambulante Wohnbetreuung umgestellt, da man der Meinung war, dass die Betreuten mehr brauchen, als Jemanden, der sich nur um rechtliche Angelegenheiten kümmert. Wir überlegen nun, das Büro zu dritt zu führen. Na ja, nicht ganz, er bleibt Chef, wir werden selbstständig und er kann letztlich profitieren, indem es seine Firma bleibt. Nicht falsch verstehen, er arbeitet weiter und behält alle Rechte aber auch Risiko. Meine Kollegin und ich haben die Verantwortung für verschiedene Bereiche. Des weiteren, wollen meine Kollegin und ich jeweils zwei ehrenamtliche und und ambulante Betreuungen übernehmen. Meine Fragen sind: Können wir einen Menschen ehrenamtlich, gesetzlich und gleichzeitig ambulant über das persönliche Budget(SGB IX, §17)betreuen?
Wie kann man dieses Konzept am günstigsten gestalten?
Was für eine Rechtsform wäre die günstigste?
Hallo!
Meines Erachtens kann der gesetzliche Betreuer nicht gleichzeitig auch ambulant betreuen. Der gesetzl. Betr. hat ja meist auch die Aufgabe das Vermögen (auch das pers. Budget) zu verwalten und als Aufgabenkreis die Vertretung und Kontrolle gegenüber amb. Diensten. Wo soll sich der Betreute beschweren, wenn ihm die ambulante Betreuung nicht gefällt? Daher ist der gesetzl. Betreuer in einem Interessenkonflikt und müsste sich im Zweifel bei sich selbst beschweren. Das geht nicht. Daher ist das aus meiner Sicht nicht möglich und die Gerichte und Betreuungsstellen hier in Hamburg würden das auch nicht akzeptieren.
Sebastian