Gemeinschaftseigentum

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Hallo Uwe,

sofern der Strom für die Gefriertruhe nicht über den Allgemeinstromzähler läuft, sondern auf Ihren eigenen, würde ich die Hausverwaltung nur kurz über die „Baumaßnahme“ informieren.

Sollte die Steckdose allerdings über den Gemeinschaftsstrom laufen wird die Sache schwierig.

Liebe Grüße
Stephanie

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Hallo,

also ich würde das in jedem Fall mit der Hausverwaltung abklären. Da Installationen zum Gemeinschaftseigentum gehören.

LG
Relcham

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Ich würde mir auf jedenfall die schriftliche Zustimmung vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft einholen

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Hallo Uwe,
es ist erst einmal zu klären, ob das Kellerabteil, in dem die Steckdose installiert werden soll tatsächlich Gemeinschaftseigentum ist, oder Sondereigentum (steht in der Teilungserklärung). Bei Gemeinschaftseigentum ist zu klären, ob einem der anderen Eigentümer ein Nachteil durch die Installation der Steckdose entsteht. Ist dies nicht eindeutig zu verneinen, sollte man auf jeden Fall die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen, da ansonsten jeder Miteigentümer die Entfernung der Steckdose fordern könnte. Der normale Weg wäre, dass du einen entsprechenden Antrag vor der nächsten Eigentümerversammlung (am Besten direkt bei der Hausverwaltung) stellst. Die Hausverwaltung muss den Antrag dann mit auf die Tagesordnung nehmen und die Eigentümergemeinschaft hierüber einen Beschluss fassen. Die Hausverwaltung muss klären, welche Mehrheit in diesem Fall für einen Beschluss nötig ist.
Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.
Beste Grüße
Patrick Koltes

Hallo,

im eigenen Keller kann nur dann eine Gefriertruhe angeschlossen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Strom nicht von der Gemeinschaft über den Allgemeinstrom bezahlt wird. Dafür ist es erforderlich, vom Elektriker eine gesonderte Leitung zu Ihrem Wohnungsstromzähler legen zu lassen. Vorab muss dieser prüfen, ob dies überhaupt möglich ist. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.

Ich empfehle hier unbedingt, den Verwalter einzuschalten, der dann das weitere Prozedere mitbegleitet (technische Abwicklung, ggf. Einholung der Zustimmung Miteigentümer, um Ärger zu vermeiden).

MfG
Rheinbahnerin

Hallo Uwe,

folgende Punkte müsse beachtet werden:

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.

Wenn „Dein“ Kellerabteil tatsächlich kein Sondereigentum ist, dann ist die Installation einer Steckdose i.d.R. mitbestimmungspflichtig!

Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muss bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Auf jeden Fall ist die Hausverwaltung einzubeziehen. Wird der Strom, den die Lampe in Deinem Abteil verbraucht, über Deinen Zähler abgerechnet? Wenn ja, sollte das kein Problem sein. Wenn nein, muss vermutlich eine Leitung gelegt, oder ein separater Zähler angebracht werden.

Ich würde das im Vorfeld abklären, um allen finanziellen Bedenken der Miteigentümer den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Viel Erfolg

pieter

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Ich vermute ja. Ich bin aber nicht sicher.
Besser jemand mit mehr Erfahrung in WEG fragen.
Schöne Grüße

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Hallo Herr Zimny,

auch wenn es sich hir nur um eine Kleinigkeit handelt, es ist eine bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung aller Eigentümer. Lassen Sie mich zur Begründung dazu noch folgende Gedanken anfügen: Wenn einer es selbsttätig macht, dann haben letztendlich auch alle anderen das Rrecht dazu. Jedoch müssen Leitungen verlegt werden, ev. durch andere Keller durch. Außerdem kann es ja sein, dass ein anderer, der dann auch eine Steckdose hat z.B. einen Kondenztrockner anschließt und durch den entstehenden Duft werden die anderen Mitbewohner nicht unerheblich beeinträchtigt. Der nächste macht aus seinem Kellerabteil einen Hobbykeller mit Sägen und Bohrer, was dann wieder Lörm und Staub verursacht. Man kann das alles ncoh weiter spinnen aber schon an diesen Beispielen sei gezeigt, dass auch eine so kleine Veränderung allgemein zustimmungspflichtig ist. Ich rate Ihnen deshalb, an die Hausverwaltung einen Antrag zu stellen, der dann bei der nächsten Eigentümerversammlung zum Beschluß vorgebracht werden kann.
Im übrigen sind Steckdosen im Kellerabteil bei neueren Bauten schon Standart. Es wäre ev. auch sinnvoll, dass der Antrag zum Einbau für alle Bewohner gestellt wird, die Kosten aus den Rücklagen genommen werden können. So entstehen für den Einzelnen direkt keine Kosten und es hat jeder den gleichen Vorteil daraus. Das läßt sich im Allgemeinen leichter beschliessen.

Das also meine Meinung zu der gestellten Frage.

Viele Grüße
Hubert

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Hallo Herr Zimny,

leider bin ich nicht mehr im Thema, da ich meine Wohnung verkauft habe. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass Sie da keinen Antrag stellen müssen, da Sie ja bestimmt auf eigene Kosten die Steckdose anbringen lassen.

mfg

Silvia Pascher

Hallo,
Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit nach §§5 Abs. 4 10 Abs.1 Satz 2, 15 Abs.1 WEG den Gebrauch einzelner Teile des gemeinschaftseigentums einzelnen Wohnungseigentümern zu übertragen und sie dann das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht haben also Sondernutzungsrechte. Das Sondernutzungsrecht als Sondereigentum ist meißt im Grundbuch eingetragen. Besteht dies bei Ihnen? Ansonsten müßte meines Erachtens in der Eigentümerversammlung über die Steckdose beschlossen werden und es zur Abstimmung kommen.

mfg schrön

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Hallo Uwe,

Du solltest das auf jeden Fall mit der Hausverwaltung besprechen, denn 1. müßte sicher gestellt sein, daß der entsprechende Strom auch auf Deinen Zähler läuft, Du also ggf. vom richtigen Kabel den Abzweig machst und 2. wärest Du auch für einen evtl. Schaden haftbar, wenn es nicht fachgerecht gemacht wird, will heißen: es kann auch sein, daß die Hausverwaltung auf einen Fachmann (sprich Elektiker) besteht, der diese Arbeiten ausführt. Sollte es übrigens keinen separate Stromleitung für Dich in diesem Fall geben (weil es z.B. ein altes Haus ist, wo es so etwas noch nicht gibt), darfst Du das Gerät vermutlich nicht aufstellen, denn einfach für Dich privat auf Gemeinschaftskosten Strom zu benutzen fällt tatsächlich unter den Tatbestand des Diebstahls.

Mit freundlichem Gruß
Claudia

Ich möchte im Gemeinschaftskeller in meinem Kellerabteil zum
Betrieb einer Gefriertruhe eine Steckdose installieren.
Ist dieses Mitbestimmungspflichtig und/oder muß bei der
Hausverwaltung ein Antrag gestellt werden???

Siehe Teilungserklärung … Anmelden des Wunsches bei der Hausverwaltung kann bei der Klärung sicher nicht schaden.