In einem Mehrfamilienhaus soll das Treppengeländer neu gestrichen werden.
Ist eine hiemit verbundene Farbauswahl durch eine einfahe Mehrheit beschlossen?, oder müssen alle Eigentümer zustimmen??
Wenn es eindeutige Aussagen hierzu gibt, wäre es schön, wenn die entsprechende Gesetzesquelle genannt wird.
In einem Mehrfamilienhaus soll das Treppengeländer neu
gestrichen werden.
Ist eine hiemit verbundene Farbauswahl durch eine einfahe
Mehrheit beschlossen?, oder müssen alle Eigentümer zustimmen??
Hallo Zimmy,
die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) (ich gehe davon aus, dass es sich um eine WEG handelt) ist oberster Souverän nach den Bestimmungen des WE-Gesetzes. Gem. § 21 ist die VErwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Sache der Wohnungseigentümer(WE). Gem. § 21 Abs.5 Ziff.2 gehört hierzu auch die ordnungsgemäße Instandhaltung.
IN allen Fällen des § 21 gilt der Mehrheitsbeschluss, dies ist in § 25 WEG geregelt.
Über die Farbgebung des Geländers wird mit Mehrheit entschieden.
MfG
Hartmut Eger, Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft (http://eger-partner.de)