Folgender Sachverhalt wäre zu klären;
Eine Mietpartei zieht in ein Vierfamilienhaus und mietet dort eine Wohnung mit eigenem
Gartenanteil. 2 weitere Parteien dieses Hauses haben auch einen Gartenanteil, einer nur einen Balkon. Auf dem Gartenanteil der neu einziehenden Partei steht ein Gartenhaus, welches im Mietvertrag expliziet als Bestandteil des Mietvertrages genannt wird. Nach Bezug stellt die neue Mietpartei fest, dass in dem eigenen Gartenhaus ein Rasenmäher steht.Da diese Partei aber bereits über einen eigenen Mäher verfügt hat sie keine Verwendung dafür und stellt ihn aus dem Gartenhaus raus. 2 der anderen Parteien sind damit nicht einverstanden.
Der Rasenmäher sei Gemeinschaftseigentum und auf einer früheren Eigentümerversammlung sei unter Zustimmung der damaligen Besitzerin der Wohnung vereinbart worden, dass der gemeinschaftliche Rasenmäher in diesem Gartenhaus verwahrt werde.Damit ist der neue Mieter nicht einverstanden. Es steht davon nichts in seinem Mietvertrag, dass er verpflichtet sei diesen Mäher zu verwahren. Ferner wollen die beiden anderen Parteien Zugang zu dem Gartenhaus haben. Sie wollen gerne mähen, auch wenn der Gartenhausmieter mal nicht zu Hause ist. Dies lehnt der Mieter des Gartenhauses aber ab. Er verwahrt auch wertvolle Sachen in diesem Gartenhaus und möchte den anderen Parteien keinesfalls Zugang ohne Aufsicht zum Gartenhaus gewähren. Er möchte eigentlich den Rasenmäher gar nicht verwahren, da er ja einen eigenen hat und somit sein Gartenhaus mit 2 Mähern fast vollständig zugestellt ist. Dies teilt er seinem Vermieter mit. Auf der nächsten Eigentümerversammlung stimmt dieser aber einer Vereinbarung zu, laut derer nun ein Zweitschlüssel in Keller verwahrt werden soll, über den jeder Bewohnner Zugang zu dem Gartenhaus auf dem Privatgrund des Mieters haben soll. Grund - jeder muss Zugang zum Gemeinschaftseigentum Rasenmäher haben und der Anspruch daraus ergibt sich aus der Zustimmung der früheren Besitzerin der Wohnung zu einem Beschluss der Eigentümerversammlung, dass der gemeinsame Rasenmäher in diesem Gartenhaus verwahrt werden darf.
Muss der Mieter dieses Szenario aktzeptieren? Oder hat er die Mögllichkeit, sich gegen den Zugang der anderen Parteien zu seinem Gartenhaus zu wehren und ist er überhaupt verpflichtet den Rasenmäher zu verwahren?
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!
Barth09