sgd/h,
hab da mal ne Frage:
In einer Wohnanlage mit 9 Wohnungen gibt es zwei Räume im Gemeinschaftseigentum. Es handelt sich zum einen um den Raum, wo die Heizung untergebracht ist und im anderen Raum sind die Strom- und der Gaszähler untergebracht. Ferner stehen in diesen Räumen entsprechende Gartengeräte.
Nun zu meiner Frage: Kann man mir als Eigentümer den zugang zu diesen Räumen verwehren ? Es gibt bis heute auch keinen Beschluß der WEG über eine Nutzung bzw Einschränkung. Z.Zt. hat nur der HAusmeiser einen Schlüssel und die Hausverwaltung verweigert mir den Schlüssel mit der Begründung, das dafür ein Beschluß der WEG erforderlich ist
Hallo fijo,
ich glaube nicht, dass man dir den Zugang zum Gemeinschaftseigentum verwehren kann, zumal dort ja auch Gartengeräte stehen. Die Hausverwaltung ist ja nur in eurem Auftrag tätig und kann den Eigentümern eigentlich den Zugang zu diesen Räumen nicht verwehren. Zumal ja dort auch die Zähler angebracht sind, würde ich auf jedenfall Zutritt verlangen, damit ich die Zählerstände auch kontrollieren könnte.
An deiner Stelle würde ich mal an den
Mannheimer Morgen
- Sozialredaktion -
Postfach 102164
68021 Mannheim
schreiben, die geben gerne und auch zügig Antwort.
Grüße
Eisenhut