Ist die Kelleraußentreppe in einem Zweifamilienhaus zunächst Gemeinschaftseigentum?
Wird daraus bei Eintragung einer Sondernutzung automatich Sondereigentum (Verteilung der Kosten bei Reperatur)
Ist die Kelleraußentreppe in einem Zweifamilienhaus zunächst
Gemeinschaftseigentum?
Ja, wenn WEG
Wird daraus bei Eintragung einer Sondernutzung automatich
Sondereigentum (Verteilung der Kosten bei Reperatur)
nein, es entsteht ein Sondernutzungsrecht, das den anderen Miteigentümer von der Nutzung ausschließt, aber auch den Nutzungsberechtigten enge Grenzen in der Gestaltung und Verwendung aufgibt.
Die Kostentragung für die Instandhaltung bzw. -setzung trägt die Gemeinschaft, wenn nicht der Sondernutzungsberechtigte Verursacher des Schadens und in der Teilungserklärung diesbezgl. nichts Abweichendes geregelt wurde.
Gruß n.
Ja - hier stand bisher ein ‚nein‘ das war aber falsch.
Nein
vnA(ianal)