Gemeinschaftseigenum und Nachbarn

Hallo,

Es heisst ja, daß Gemeinschaftseigentum, z.B. der Garten, nur so genutzt werden kann, daß die Miteigentümer sich nicht gestört fühlen und daß das weitere Zusammenleben durch die Art der Benutzung nicht belastet wird.

Gilt so etwas auch für unterschiedliche ästhetischen Auffassungen? z.B. Zustellen der Gartens mit Grill, Sandkästen und Plastik-Rutschen, Aufstellen einer installierter Wäscheleine, großer Blumentöpfe und Bepflanzungskästen?
Das gesamte Landschaftsbild würde somit durchbrochen.

Schwierig nicht wahr, aber vielleicht kennt ja jemand das Problem.

Hallo,

kannst Du mir das genauer erklären? Vor allem das mit dem Landschaftsbild?

Wenn ich Dich richtig verstehe, stört irgendjemanden, das verschiedene Dinge im Gemeinschaftsgarten aufgestellt wurden.

Was steht in den entsprechenden Verträgen? Wie ist die Nutzung vorgesehen? Steht da nur das sich die Miteigentümer nicht gestört fühlen …? Liegen diesbezüglich irgendwelche Beschlüsse vor?

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite20.htm

Falls kein gegenteiliger Beschluß vorliegt, gehe ich davon aus, das diese Dinge auf dem Gemeinschaftseigentum stehen dürfen, da es sich ja um wieder entfernbare Gegenstände und um keine bauliche Veränderung handelt.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

Ja, es stört jemanden das die Sachen im Gemeinschaftsgarten aufgestellt werden, da es sich hier um ein Feng-Shui-Holzhaus handelt, daß in einem grünen Biotop steht.
Und in diesem Fall ist es so, daß es keinerlei Beschlüsse gibt, weil sich das Problem erst mit den neue Mitbewohnern ergibt.
Ich vergleiche mal etwas Großzügig: Ich würde meine 2m-Skulpturen nackter Frauen aufstellen oder die Terrasse mit Totenkopf-Fahnen oder Gruselmotiven behängen, oder?

Dazu kommt, dass sie die Einwilligung möchten für das Abzäunung mit einem Baumarktzaun, der auch schon gekauft ist, dem Ziehen einer Sichtschutz-Mauer und dem Bau einer Terrase, denn die Leute haben das Gartengrundstück gekauft, in dem Glauben es nach ihren alleinigen Vorstellungen bebauen zu können (ich weiss schon, daß das nicht geht, da der Grundstücksanteil trotz Kauf, so traurig es ist, Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht ist).

Aber ich würde gern noch über den oben genannten Aspekt „sprechen“.
Für mich ist das Ganze wie eine Zerstörung meiner Oase, die ich ja aus den oben genannten Gründen vor ein paar Jahren so erworben habe. Ich habe keine Lust auf Grillparties meiner Nachbarn im Jogginganzug und würde das alles, wenn irgendmöglich gern bremsen und mindestens beschränken.
Grüße
Yukula

Hi Yukula,

sorry, aber da klinke ich mir aus, das kann glaube ich nur ein Jurist beantworten.

Meiner Meinung nach ist das:

„das Gartengrundstück gekauft, in dem Glauben es nach ihren alleinigen Vorstellungen bebauen zu können (ich weiss schon, daß das nicht geht, da der Grundstücksanteil trotz Kauf, so traurig es ist, Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht ist)“

ein Widerspruch in sich. Gemeinschaftseigentum wurde von der Gemeinschaft durch Umlage bezahlt, Gemeinschaftseigentum kann aber auch (Zustimmung der Eigentümer) an einzelne Personen veräußert werden und wird dann eben Eigentum eines Einzelnen (außer es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart).

Für mich ist das Ganze wie eine Zerstörung meiner Oase, die ich ja aus den oben genannten Gründen vor ein paar Jahren so erworben habe. Ich habe keine Lust auf Grillparties meiner Nachbarn im Jogginganzug und würde das alles, wenn irgendmöglich gern bremsen und mindestens beschränken.

Gehst Du da nicht etwas zu weit? Nur weil Du etwas nicht möchtest, müssen es doch nicht auch alle anderen nicht mögen dürfen. Wenn man in einer Wohnanlage lebt, muß man mit gewissen Beeinträchtigungen leben, ansonsten hätte man sich vielleicht für eine Immobilie in Alleinlage entscheiden müssen. Bitte nicht mißverstehen, ich möchte Dich hiermit nicht angreifen.

Gruß
Tina

Danke für Deine Überlegungen, ich wollte mich mal austauschen.
Ich werde mich fachlich beraten lassen. Grundsätzlich hast Du recht, es ist eine Gemeinschaft und man muss bestimmte Dinge hinnehmen.
Grüße
Yukula

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Grundsätzlich hast Du recht, es ist eine Gemeinschaft und man muss bestimmte Dinge hinnehmen.

Dafür ein * von mir. In einer Wohngemeinschaft heißt es gewisse Kompromisse einzugehen, ein „vergiftetes“ Nachbarschaftsverhältnis ist auf Dauer für keine Partei befriedigend.

Alles Gute!

Gruß
Tina