Hallo,weiß jemand ob in einem Mehrfamilienhaus die jeweiliger Wohnungstür im Treppenhaus zum Gemeinschaftseingentum gehört oder sich im besitzt des jeweiligen Wohnungseigentümers befindet?
Gibt es Präzedenzfälle oder Aktuelle Urteile.
Danke
Hallo,
da gibt es doch eine Menge Material zu:
Gruß,
Steve
Da hat Steve recht. Es wird aber einen konkreten Anlass geben, weshalb Du danach fragst. Die Tür ist Gemeinschaftseigentum. Aber was ist passiert? Wenn Du sie eingeschlagen oder sonstwie verunstaltet hast, bist Du dran - halt weil Du Gemeinschaftseigentum als Verursacher hinne gemacht hast. Um was geht es bei dieser Zugehörigkeitsfrage?