Kann man durch ein Hinweisschild " Privatgelände. Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder" die Haftung für einen eventuellen Unfall auf einem Gemeinschaftsgrundstück, welches eingezäunt ist ( Jägerzaun), aber an einer Stelle eine Zugangsmöglichkeit hat, ausschließen? Wäre echt super wenn mir jemand helfen könnte bzw. mir eine ruhige Nacht verschaffen kann.
Vielen Dank!!
Gruss
Thomas
Hallo,
einen generellen Haftungsausschluß gibt es nicht.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet,sein Grundstück in einem
Verkehrssicheren Zustand zu halten.
Dieses ist aber im Rahmen des zumutbaren zu sehen.
Bringt ein Eigentümer Warnschilder wie
- Betreten Verboten
- Vorsicht Steinschlag
usw. an, müssen sich Dritte mindestens eine
-Mitschuld
bzw.sogar eine
-Alleinschuld
bei einem Unfall anrechnen lassen.
Wer Langeweile hat,kann sich ja einmal durch die Kilomterlangen
Akten der Gerichte bezüglich des Räumens bei Eis-und Schnee wälzen…
Hallo,
soweit das Grundstück keine Gefährdung hergibt, und ein Unfall nicht in Folge der Beschaffenheit des Grundstücks geschieht kann ein entspr. Hinweisschild Abhilfe schaffen. Aber nicht vergessen z.B. bei eltern haften für ihre Kinder, dass die Eltern auch nur dann haften wenn Ihnen die Aufsichtspflicht obliegt und diese verletzt wurde.
Eine konkrete Massnahme, dass das Grundstück nicht betreten werden kann dürfte n.h.M. dann unzumutbar sein, wenn die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist. D.h. niemand wird verlangen können eine ebene Wiese einzuzäunen, es sei denn es geht Gefahr hiervon aus. Dann muss aber auch der Zugang so verwehrt werden, dass es für jedermann, speziell Kindern,( frgl.bei Blinden), ersichtlich ist. Ein Schild ist da zu wenig.
soweit das Grundstück keine Gefährdung hergibt, und ein Unfall
nicht in Folge der Beschaffenheit des Grundstücks geschieht
kann ein entspr. Hinweisschild Abhilfe schaffen.
Nein, denn dann gibt es sowieso keinen Haftungstatbestand, folglich bedarf es auch keiner Abhilfe.
Aber nicht
vergessen z.B. bei eltern haften für ihre Kinder, dass die
Eltern auch nur dann haften wenn Ihnen die Aufsichtspflicht
obliegt und diese verletzt wurde.
Das gilt unabhängig vom Schild. Auch insoweit bewirkt das Schild rein gar nichts.
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Guten Tag,
super, vielen Dank für die Info und Hilfe. Da werden wir uns wohl etwas einfallen lassen müssen.
Gruss
golfgrolli