Wir haben zusammen mit 11 weiteren Einfamilienhäusern ein Anteiliges Gemeinschaftsgründstück. In unserem Kaufvertrag steht: „Die gemeinschaftlichen Flächen und ihre Einrichtungen sind von allen Miteigentümern gemeinschaftlich zu unterhalten (Reinigung, Verkehrssicherung, Instandhaltung), behördliche Auflagen sind gemeinsam zu vollziehen. Enstehende Kosten und Steuern sind anteilig nach Miteigentumsanteilen zu tragen. Reparatur- und Instandhaltungskosten, die durch schuldhaftes Verhalten einzelner Miteigentümer entstehen, treffen aber nur diese.“ meine Frage bedeutet dies dass wir WEG-Gesetzen unterliegen und müssen einen Verwalter einstellen oder man kann es unter sich klären und nicht ein WEG bilden? Es handelt sich lediglich nur um eine gemeinsame Fahrstraße mit Grünflächen.
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Soweit meine Kenntnisse reichen würde ich sagen, es besteht bereits aufgrund der Sachlage eine WEG und ein professioneller Verwalter kann, muss aber nicht zwingend eingesetzt werden.
Genaueres müßte der zuständige Notar, der die Kaufabwicklung vorgenommen hat, erklären können.
Oder ein Rechtspfleger im Amtsgericht.
Weiter kann ich in diesem juristischen Spezialfall nicht helfen.
MfG, quember
Hallo,
leider kann ich keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben.
Hallo,
Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war auf Reisen.
Ich bin keine ausgebildete Juristin, aber beruflich oft bei Gericht.
In diesem Fall rate ich Ihnen, sich bei der Verbraucherzentrale kundig zu machen. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der richtigen Seite.
MfG
Katja