ich hatte vor Jahren (30 ungefähr) mit meiner Mutter zusammen ein Konto. Dieses läuft immer noch unter dem Namen meiner Mutter und mir, wird aber nur von ihr benutzt. Ich habe inzwischen auch die Bank gewechselt. Leider ist meine Mutter schon sehr alt und in letzter Zeit kommt sie irgendwie nicht mehr mit dem Geld hin - fällt ins Minus, Überweisungen gehen nicht raus usw. Ich habe aber nicht die finanziellen Möglichkeiten, das immer auszubügeln und somit würde ich gerne ganz aus diesem Konto raus. Es kann ja sein, dass ihr etwas passiert, und ich stehe da mit nem dicken Minus von diesem Konto und die Bank bzw. die Sparkasse würde ja sicher auf mich zukommen, da es denen egal ist ob ich nun das Konto benutze oder nur drin stehe. Die wollen das Geld sehen, egal von wem, was ich ja verstehe.
Vor Jahren haben wir mal versucht, mich streichen zu lassen aber, da erhielten wir die Antwort, dass es nicht geht und man nur ein neues Konto eröffnen kann. Stimmt das so? Ich möchte dieses Konto ja später nicht übernehmen also, kann ich ganz raus aber, ein neues Konto mit neuer Nr. wäre für meine Mutter nicht drin - zu kompliziert.
Vor Jahren haben wir mal versucht, mich streichen zu lassen
aber, da erhielten wir die Antwort, dass es nicht geht und man
nur ein neues Konto eröffnen kann. Stimmt das so?
das kann Dir außerhalb der betreffenden Bank niemand sagen und man wird Dir das damals auch nicht gesagt haben, um Dich zu ärgern.
mag durchaus sein, daß man bei der betreffenden bank ein neues konto eröffnen müßte - je nachdem, wie bei der bank die nummernkreise vergeben werden/wurden, kann es auch solche für gemeinschaftskonten geben, die dann ja bei einzelkontoinhaber nicht mehr gelten.
wenn eine neue kontonummer nicht infrage kommt, dann bleiben immer noch weitere möglichkeiten:
ggfs. eine umschreibung in ein und-konto - bedeutet, daß alle transaktionen der mutter auch von dir abgesegnet werden müßten. extrem umständlich, aber „sicher“.
oder du bittest die bank als kontoinhaberin um die einrichtung sog. verfügungsgrenzen, z.b. „nie weiter als 500euro ins minus“. banken können sog. „bonitäten“ für konten vergeben, was auch bedeuten kann, daß man dies im „negativen“ sinne versteht - also keine große, sondern eine kleine verfügung über das guthaben hinaus. und wenn man mit einem verständigen bankberater spricht, dann kann man sicher auch eine sog. „rücksprache halten“-bonität einbauen, für den fall, deine mutter sollte einen oder zwei tage vor erhalt der rente einen größeren betrag benötigen, hätte ihre kleine dispo-grenze aber schon ausgeschöpft.
es kann ja auch durchaus von vorteil sein, wenn du noch über das konto, das deine mutter und du gemeinsam habt, verfügen kannst - sollte deiner mutter etwas zustoßen, daß sie ihre bankgeschäfte nicht mehr tätigen kann, kannst du diese ohne hindernisse weiterführen.
am besten mal mit dem bankmenschen des vertrauens in ruhe reden, ihm die problematik schildern und gemeinsam überlegen, wie man die „kuh vom eis bringt“.