Gemeinschaftskonto für Elternbeirat einrichten

Hallo liebe Wissende,

wir möchten für unseren Kindergarten ein Gemeinschaftskonto einrichten. Es sollte ein kostenloses Konto (z.B. Sparkonto) sein, die Verfügungsberechtigten sollen der Elternbeirat sowie die Leiterin des KiGa sein. Es soll kein Verein und auch keine GbR gegründet werden. Lt. der hiesigen Sparkasse ist ein Gemeinschaftssparkonto nicht möglich und kann nur auf eine natürliche Person eröffnet werden. Habt Ihr evtl. ein paar Ideen, wie ich dieses Problem lösen könnte?
Gruß und Danke
Michael

Hi,

Habt Ihr evtl. ein paar Ideen, wie ich dieses Problem lösen könnte?

Die Aussage der Sparkasse ist Blödsinn. Natürlich kann man Sparkonten auch als Gemeinschaftskonten errichten. (Mach Dir doch einen Spass und geh nochmal hin und sage Du willst ein Gemeinschaftskonto errichten und 50000 Euro einzahlen. Da wirst Du sehen, wie schnell das geht)

Vielleicht haben die eine interne Beschränkung (warum auch immer), dass Gemeinschaftskonten nur von Eheleuten eröffnet werden können.

Was aber bei Sparkonten schwierig ist (und daher wohl abgelehnt würde) ist eine gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung. Das geht deshalb nicht, weil die Sparkasse im Rahmen des freizügigen Sparverkehrs bis zu 3000 Euro an den Vorleger auszahlen kann.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

Die Aussage der Sparkasse ist Blödsinn.

soweit so richtig.

Natürlich kann man
Sparkonten auch als Gemeinschaftskonten errichten. (Mach Dir
doch einen Spass und geh nochmal hin und sage Du willst ein
Gemeinschaftskonto errichten und 50000 Euro einzahlen. Da
wirst Du sehen, wie schnell das geht)

Im Rahmen eines losen Personenzusammenschlusses ist es aber nicht immer ganz so einfach ein Konto zu eröffnen, sollte aber doch möglich sein.
Ob es kostenloses Konto wird…?
Wäre es ein Sparbuch, dann schon (kann nebenbei bemerkt nur sehr schwer freigestellt werden.)

Vielleicht haben die eine interne Beschränkung (warum auch
immer), dass Gemeinschaftskonten nur von Eheleuten eröffnet
werden können.

Glaube ich nicht. Wie ist es den bei unverheirateten Paaren?
Ich glaube eher, dass das auf Unkenntnis des Schaltermenschen zurück geht, dem wohl die Vorstellung fehlt wie so was umsetzbar wäre.
Ein Telefonat mit dem Leiter der Marktfolge Passiv wäre vielleicht ganz sinnvoll, damit der für seinen Kollegen alles vorbereitet…

Was aber bei Sparkonten schwierig ist (und daher wohl
abgelehnt würde) ist eine gemeinschaftliche
Verfügungsberechtigung. Das geht deshalb nicht, weil die
Sparkasse im Rahmen des freizügigen Sparverkehrs bis zu 3000
Euro an den Vorleger auszahlen kann.

Hierbei stören mich zwei Sachen: Es sind 2000 Euro (ehemals 3000 DM) die gegen Vorlage der Urkunde ausgezahlt werden dürfen (nicht müssen.) und der „freizügige Sparverkehr“ scheint mir auch nicht die gewünschte Begrifflichkeit zu sein. Denn was hat der damit zu tun (abgesehen davon gibt es den in Deutschland nicht mehr…).

Gruß Ivo

Hallo,

Hallo liebe Wissende,

wir möchten für unseren Kindergarten ein Gemeinschaftskonto
einrichten. Es sollte ein kostenloses Konto (z.B. Sparkonto)
sein, die Verfügungsberechtigten sollen der Elternbeirat sowie
die Leiterin des KiGa sein. Es soll kein Verein und auch keine
GbR gegründet werden. Lt. der hiesigen Sparkasse ist ein
Gemeinschaftssparkonto nicht möglich und kann nur auf eine
natürliche Person eröffnet werden. Habt Ihr evtl. ein paar
Ideen, wie ich dieses Problem lösen könnte?

Helfen kann ich zwar nicht, glaube mich aber zu erinnern, daß ein derartiges Konto mit „nicht unerheblichem“ Aufwand für die Bank verbunden ist - vielleicht sagen sie deshalb lieber gleich, daß es nicht geht :smile:

Cu Rene

hallo,

wir hatten ein aehnliches problem - der filialleiter der kreissparkasse faselte was von " nicht vorgesehen" , etc…
der elternbeirat schrieb daraufhin einen brief an die zentrale und vergass nicht, darauf hinzuweisen, dass man den kindern ( = zukuenftigen kunden ) in einer art sachkundeunterricht aufzeigen werde, dass es gute und schlechte geldinstitute gaebe…
jedenfalls kam nach kurzer zeit die zusage fuer eine kostenfreie kontofuehrung , und dazu gab es noch ein richtig grosses ueberraschungspaket mit malbloecken, stiften, etc…
gruss
khs

Hallo Ivo,

Was aber bei Sparkonten schwierig ist (und daher wohl
abgelehnt würde) ist eine gemeinschaftliche
Verfügungsberechtigung. Das geht deshalb nicht, weil die
Sparkasse im Rahmen des freizügigen Sparverkehrs bis zu 3000
Euro an den Vorleger auszahlen kann.

Hierbei stören mich zwei Sachen: Es sind 2000 Euro (ehemals
3000 DM) die gegen Vorlage der Urkunde ausgezahlt werden
dürfen (nicht müssen.) und der „freizügige Sparverkehr“
scheint mir auch nicht die gewünschte Begrifflichkeit zu sein.
Denn was hat der damit zu tun (abgesehen davon gibt es den in
Deutschland nicht mehr…).

mit den 2000 Euro hast Du natürlich Recht, Tippfehler meinerseits. Natürlich ist das auch kein „muß“, sondern ein „kann“. Die Sparkasse würde aber das Risiko tragen, dass eine ihrer Filialen das „kann“ grosszügig auslegt und gegen Vorlage der Urkunde auszahlt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Die Sparkasse würde aber das Risiko tragen, dass eine
ihrer Filialen das „kann“ grosszügig auslegt und gegen Vorlage
der Urkunde auszahlt.

Selbstverständlich… aber unter „freizügiger Sparverkehr“ verstand man doch, dass man damit nicht nur bei der kontoführenden Bank Geld abheben konnte.

Das gibt es nicht mehr. Eine Filiale der Sparkasse die hier auszahlt gehört zumindest zum selben Institut (und ist sofern doch auch recht lokal beschränkt :wink: )

Gruß Ivo

Hi,

ich gehe nur von der Auszahlung in demselben Institut aus, aber in einer anderen Filiale oder ggf. sogar in einer anderen Stadt. Zum Glück gibt es ja nicht ausschliesslich Sparkassen… :wink:

Aber dann meinen wir ja dasselbe.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Michael

wir möchten für unseren Kindergarten ein Gemeinschaftskonto
einrichten.

Welche Art von Zahlungen sollen denn über dieses Konto laufen ?
Für welchen Zweck ? Beiträge ? Soll es eine Art „Verwaltungskonto“ sein, von dem auch Zahlungsverkehrsaufträge ausgeführt werden sollen ?

Es sollte ein kostenloses Konto (z.B. Sparkonto)

Nur weil ein Sparkonto kostenlos ist, eignet es sich ja nicht grundsätzlich für eure Zwecke. OK wäre es dann, wenn ihr wirklich nur etwas ansparen wollt. Sparkonto hat was mit Sparcharakter zu tun :wink:

sein, die Verfügungsberechtigten sollen der Elternbeirat sowie
die Leiterin des KiGa sein. Es soll kein Verein und auch keine
GbR gegründet werden.

Muss es denn ein Gemeinschaftskonto sein ? Wer soll Kontoinhaber sein ?
Alle Elternbeiratsmitglieder + KiGa-Leiterin ?

Lt. der hiesigen Sparkasse ist ein

Gemeinschaftssparkonto nicht möglich und kann nur auf eine
natürliche Person eröffnet werden.

Rein technisch ist es wirklich schwierig, ein Konto auf den Namen von „20“ Personen zu eröffnen. Das ist keinem Schaltermitarbeiter zu blöd sondern da spielt die Technik einfach nicht mit.

Es wäre ja vielleicht auch möglich ein Sparkonto auf Namen einer natürlichen Person (einer der Beteiligten) mit VWZ „Elternbeirat“ zu eröffnen ??? Mit Verfügungsberechtigungen für alle Beteiligten (das ist technisch möglich smile), ggf. auch mit speziellen Verfügungsberechtigungen, z.B. immer nur 2 gemeinschaftlich, oder der „private“ Kontoinhaber immer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Verfügungsberechtigten ??? Welche Rechtsform hat der Kindergarten ? Vielleicht geht ja sogar ein Spar/Girokonto auf dessen Namen mit Verfügungsberechtigungen wie o.a. ??? Es gäbe eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

Bei uns (Sparkasse grins…) gibt es z.B. auch für Lehrer Klassenfahrtkonten als grundsätzlich kostenlose Girokonten - vielleicht noch mal bei der Sparkasse direkt nach den Möglichkeiten fragen.

Habt Ihr evtl. ein paar

Ideen, wie ich dieses Problem lösen könnte?

s.o. :wink:

Gruß

c.