Gemeinschaftskonto Haftung bei inkassofoerderung

Hallo

Meine Frau hat eine Inkassoforderung bekommen.
Die aber noch aus der Zeit vor unserer Heirat stammt.
Wir haben mittlerweile ein Gemeinschaftskonto.
Ich bin der alleinige Verdiener.

Kann es zu einer Kontopfändung kommen?

valgard

Rein gefühlsmässig würd ich sagen ja

Wenn Sie das Konto als gemeinsame Inhaber führen, dann kann es auch zu einer Pfändung kommen. Ihre Frau sollte sofort aus diesem Konto heraus gehen.

Beste Grüße
Horst

Hallo!
Leider gibt es keine besondere Regelungen, es kann in das Vermögen des Kontos gepfändet werden, jedoch kann der Partner (also Sie) eine Drittwiderspruchsklage erheben, um die Freigabe seines Einkommens zu erwirken. Dies kann aber teuer und langwierig werden. Daher der Rat: Wenn Kontopfändung droht, sofort Konten trennen! Leider können Sie auch nicht Gebrauch von den neuen P-Konten machen.

Reden Sie oder besser Ihre Frau mit dem Gläubiger und teilen Sie den Stand mit. Sollte das Problem nicht mit allen Beteiligten sinnvoll gelöst werden können, bleibt nur der Weg, beim Amtsgericht einen Antrag nach § 765a ZPO zu stellen, der dann wegen der besonderen Härte die Aufhebung der Kontopfändung bewirken kann.

Noch ist nicht alles verloren, schließlich müssen Sie Ihrer Frau auch Unterhalt zahlen und das geht dann vom pfändbaren Betrag ab. Man kann nicht so einfach das Konto leerräumen, da Sie auch noch Essen etc. müssen. Vielleicht lohnt sich auch ein Gang zum Anwalt zwecks Erstberatungsgespräch.

Ich wünsche Ihnen viel Glück mit dem Gespräch bei dem Gläubiger!

Viele Grüße
Katzenpfote


Text bezieht sich auf mein Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung

normalerweise nicht.
es sei denn der inkassoforma ist das konto bekannt
und die haben vom Gläubiger den Auftrag zur Kontopfändung erhalten. Was die aber auch erst mal nachweisen müssen.

Ein Inkasso droht zwar immer gerne aber ohne Auftrag vom Gläubiger können die gar nix machen… es sei denn die haben die Forderung gekauft und sind nun selbst Gläubiger.

Abewr auch dann bestehen erhebliche zweifel an der Forderung.Hier ist immer genau zu prüfen ob die Forderung überhaupt noch besteht und wenn ja ob die Kosten und Zinsen richtig berechnet wurden.

Mal so als genereslle Faustformel…An ein Inkasso wird grundsätzlich nicht bezahlt sonder ausschließlich an den Gläubiger direkt.

warum das so ist steht hier:
http://schuldenfrust.de/

ruiniert saniert etabliert

Natürlich, wenn das Konto auch auf den Namen Ihrer Frau lautet, kann das Konto auch gepfändet werden. Sie können in diesem Fall dann nur Drittwiderspruchsklage einreichen und müssen nachweisen, dass alles Geld auf dem Konto Ihr Geld ist.

ja klar kann es dazu kommen

Hallo,

ist eine gute Frage…:smile: Es besteht aber die möglichkeit das Konto mehr oder weniger gegen eine Pfändung zu schützen…Zwar kann es danach immer noch gepfändet werden, aber mann hat eine Verfügungsrahmen wo mann auch trotz einer Pfändung dran kommt…Einfach bei deiner Bank mal nachfragen…

lg
feris

hALLO
wenn diene frau auch kontoinhaberin ist ja durchaus.
ist es ein vollstreckbarer titekl gegen sie? oder eiune forderung die vielleicht verjährt ist???

lg

plappermaul