Gemeinschaftskonto

Hallo,

laut Wikipedia steht Eheleuten bei einem Gemeinschaftskonto (und/oder Konto) im Zweifel (Trennung) die Hälfte des Guthabens zu.

Wie sieht das bei einer nicht ehelichen, auch nicht eingetragenen Partnerschaft aus?
Muss dies mit einem privatrechtlichen Vertrag geregelt werden? Und wie müsste so etwas aussehen?

Gruss

Person x und y hätten ein Gemeinschaftskonto und würden eine eheähnliche Verbindung haben, dann kämen zwei Alternativen in Frage. Es würde behandelt werden wie eine Ehe (da gilt wenn die eheähnliche Gemeinschaft bereits eine Zeit lang bestunden hätte) und HALBE / HALBE - Ansonsten gäbe es die Möglichkeit auseinder zu zählen, wer was eingezahlt hat usw. Letztendlich, würde man aber um einen Anwalt kaum herum kommen. Oder - flugs - noch schnell einen Vertrag aufsetzen.
Wie gesagt, man ist unwissend , und das hier sind alles Vermutungen.