Hallo !
Das sehe ich nicht so,die berechtigten Eltern(Miteigentümer) können doch ihre Berechtigung an Angehörige weitergeben,wenn sie den Stellplatz zur Zeit oder auf Dauer nicht mehr selbst nutzen.
Der Gemeinschaft kann dadurch kein Nachteil entstehen,denn es steht ein Auto drauf,wem es gehört,das kann ja nun wirklich nichts ändern.
Aber wie gesagt,die Gemeinschaft kann ja besonderes beschlossen haben,möglich ist da fast alles.
Auch,dass tatsächlich nur der Miteigentümer dort parken darf und das Anrecht verfällt,wenn man keinen eigenen PKW mehr hat.
Kurios,aber m.E. kann man so etwas einvernehmlich vereinbaren.
Aber ein einzelner Miteigentümer kann kein Verbot aussprechen und durchsetzen,das kann nur die Gemeinschaft aller,vertreten durch den gewählten Vorstand/Verwalter.
Und die Eltern ?
Die müssten es doch wissen und ggf. einschreiten und die Gemeinschaft darauf hinweisen,es nutzt jetzt jemand anderes mit Zustimmung meinen Stellplatz (z.B. weil man selbst keinen PKW mehr nutzt)
MfG
duck313