Gemeinschaftsparkplatz für alle

Hallo Forum,

ich wollte wissen wer berechtigt zu parken ist, bei einem Parkplatz bei dem jeder Eigentümer einen Anteil besitzt.

Sind wirklich nur die Eigentümer berechtigt zu parken? Oder sind die Familienmitglieder die innerhalb der Wohngemeinschaft leben ebenfalls berechtigt. Oder muss man sich bei allen Miteigentümern eine Erlaubnis einholen…?

Hallo !

Na,das ist doch wohl klar,oder.

Die Familie des Eigentümers am Gemeinschaftsparkplatz gehört dazu und auch seine Besucher,Handwerker und Lieferanten.

Sollte es genau abgezählte Stellplätze geben,also 30 Eigentümer und 30 Plätze,dann darf man auch nur einen Platz belegen.
Sind es mehr Plätze dann wird die Gemeinschaft wohl so etwas wie eine Parkplatz-Benutzungsordnung verfasst haben,wie die Plätze über die Zahl der Anteile hinaus genutzt werden dürfen. Etwa dass sie nur für Kurzzeitparker(Besuch,Handwerker,Lieferanten) gedacht sind und nicht dauerhaft belegt werden dürfen.
Schließlich kann man als Miteigentümer zu 1/30 Anteil ja wohl nicht beanspruchen,3 Plätze zu nutzen ohne Absprache und Zustimmung der anderen.

MfG
duck313

Guten Tag,

danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um einen einzelnen Stellplatz. Und ein Miteigentümer hatte mir schriftlich untersagt dort zu parken, da ich nicht eingetragener Miteigentümer bin, sondern nur meine Eltern…

Ich will nich im schlimmsten Falle noch die Abschleppkosten zahlen…

Hallo !

Das sehe ich nicht so,die berechtigten Eltern(Miteigentümer) können doch ihre Berechtigung an Angehörige weitergeben,wenn sie den Stellplatz zur Zeit oder auf Dauer nicht mehr selbst nutzen.

Der Gemeinschaft kann dadurch kein Nachteil entstehen,denn es steht ein Auto drauf,wem es gehört,das kann ja nun wirklich nichts ändern.

Aber wie gesagt,die Gemeinschaft kann ja besonderes beschlossen haben,möglich ist da fast alles.
Auch,dass tatsächlich nur der Miteigentümer dort parken darf und das Anrecht verfällt,wenn man keinen eigenen PKW mehr hat.
Kurios,aber m.E. kann man so etwas einvernehmlich vereinbaren.

Aber ein einzelner Miteigentümer kann kein Verbot aussprechen und durchsetzen,das kann nur die Gemeinschaft aller,vertreten durch den gewählten Vorstand/Verwalter.

Und die Eltern ?
Die müssten es doch wissen und ggf. einschreiten und die Gemeinschaft darauf hinweisen,es nutzt jetzt jemand anderes mit Zustimmung meinen Stellplatz (z.B. weil man selbst keinen PKW mehr nutzt)

MfG
duck313

ein einziger Parkplatz?
Hallo,

ein einziger Parkplatz für wie viele Eigentümer? Und diese Eigentümer haben wieviele Personen in ihrem Haushalt, die ein Auto haben?

Wird da geparkt nach dem Motto „wer zuerst kommt, stellt sich drauf“?

Da sollten sich die Eigentümer wohl mal zusammensetzen und das klären. Einer der Miteigentümer alleine hat da nicht zu bestimmen.

Viel Spaß,
Hannelore

Hallo,

Aber wie gesagt,die Gemeinschaft kann ja besonderes
beschlossen haben,möglich ist da fast alles.
Auch,dass tatsächlich nur der Miteigentümer dort parken darf
und das Anrecht verfällt,wenn man keinen eigenen PKW mehr hat.

ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, daß ein Eigentümer das Nutzungsrecht an seinem Eigentum verlieren kann, weil er keinen PKW besitzt. Und wenn wir dann noch 30 Eigentümer mit 30 Parkplätzen nehmen, von denen jeder nur einen Parkplatz nutzen darf, dann bliebe ja ein Parkplatz ohne Nutzungsrechte übrig. Oder dürfte dann der eine Eigentümer mit 30 Fahrzeugen alle Parkplätze belegen? Oder nur 2?

Kurios,aber m.E. kann man so etwas einvernehmlich vereinbaren.

Kurios in jedem Fall, aber es würde nicht aufgehen.

Und die Eltern ?
Die müssten es doch wissen und ggf. einschreiten und die
Gemeinschaft darauf hinweisen,es nutzt jetzt jemand anderes
mit Zustimmung meinen Stellplatz (z.B. weil man selbst keinen
PKW mehr nutzt)

Ich denke das ist das grundsätzliche Problem von „Privat-“Parkplätzen ohne Befriedung. Solange sich diese im öffentlichen Verkehrsraum befinden ist die Durchsetzung eines Parkverbots schwierig, als daß die Kosten für ein Abschleppen vom Auftraggeber ausgelegt werden müssen. Wenn es dann noch so ist, daß dem Eigentümer kein bestimmter (sondern einer unter 30) Parkplatz gehört, dürfte es schwierig zu beweisen sein, daß ausgerechnet sein Parkplatz von einem bestimmten Fahrzeug rechtswidrig besetzt wurde.

Gruß

osmodius

Hallo,
Ich sehe hier nicht ganz klar ?
Gibt es EINEN Stellplatz für alle Eigentümer (wieviele eigentlich ?) ODER gibt es einen Parkplatz mit EINEM Stellplatz PRO Eigentümer.

Im 2 Falle (und wenn der Stellplatz tatsächlich dem Eigentümer gehört) kann dort der Besuch natürlich parken. Wer sollte das denn verbieten ?
Der Besuch darf ja auch das Treppenhaus benutzen und bei den Eigentümern nächtigen und er darf sogar Dinge im Kellerraum des Eigentümers abstellen. (wenn der Eigentümer dies erlaubt ).

Was wäre denn, wenn der Eigentümer auch noch mehrere Fahrzeuge besitzt ? Darf dann nur ein bestimmtes Fahrzeug dort stehen ? Oder der Eigentümer verleiht seine Fahrzeuge ständig an ständig wechselne Personen. Müssen diese das Fahrzeug dann auf der Straße parken und der Eigentümer parkt dann um ?

Natürlich ist solch ein Parkplatz insgesamt Gemeinschaftseigentum, aber dies ist das Treppenhaus auch und somit ist die Anweisung eines EINZELEN Bewohners / Eigentümers dort sicherlich nichtig.

PS : Möglich das dieser „Parkplatzstreit“ eine grundsätzlich andere Ursache hat ???

Gruß Jörg

Also, der Grund ist das ein Miteigentümer keine Freunde hat und sich deshalb mit seinem Anwalt am liebsten neue Probleme sucht…

Nochmal etwas genauer zur Sachlage:

Garagenhof mit 16 Stellplätzen, die je einen eigenen Stellplatz/Garage haben. Auf dem Garagenhof ist ein weiterer 17. Stellplatz der für die Gemeinschaft der 16 Eigentümer ist.

Eine Einigung oder offiziele Absprache unter den Eigentümern gab es bis jetzt nicht, da die eine Person den Platz seit Jahren für sich beansrpucht hatte und niemand sich im klaren war, dass es sich um ein Gemeinschaftsparkplatz handelt.

Der Streit beruht vermutlich auf der Tatsache, dass ich nicht ihn persönlich um Erlaubnis gebeten hatte, da ich meine Eltern als Miteigentümer für Grund genug zum Parken hielt.

Da die Person mich schriftlich abgemahnt hatte dort zu Parken, wollte ich mir sicher sein, dass ich doch berechtigt bin es zu tun.

Habt ihr eine Idee wo ich mich erkundigen kann? Ortnungsamt? Oder wer kann mir da genaueres zur Sachlage sagen…

Danke.

Hallo,

Habt ihr eine Idee wo ich mich erkundigen kann? Ortnungsamt?
Oder wer kann mir da genaueres zur Sachlage sagen…

solche Fragen kann der Verwaltung / dem Verwalter stellen, denn in dem geschilderten Fall ist es ja wirklich Gemeinschaftseigentum.
Und dazu sollte es eine schriftliche Nutzungordnung geben ( besser ist das, wie man ja verstellt).

Jörg