Gemeinschaftspraxis

…hallo,
ein Heilpraktiker mietet einen Raum in einer Physiotherapiepraxis, geht das rechtlich??
MFG
larah

ein Heilpraktiker mietet einen Raum in einer
Physiotherapiepraxis, geht das rechtlich??

Hallo!

Das funktioniert problemlos. Eine Gemeinschaftspraxis entsteht dabei nicht unbedingt, denn zunächst einmal handelt es sich um ein reines Mietverhältnis. Für den Patienten mag es so aussehen, daß sich ein Physiotherapeut und ein Heilpraktiker zusammen getan haben. Dennoch können es zwei vollkommen getrennte Existenzen sein, wobei sich einer beim anderen eingemietet hat.

Ich kann nicht beurteilen, ob es Sinn macht, abgesehen von der räumlichen Nähe auch rechtlich zusammen zu rücken. Wenn man z. B. bestimmte Bereiche gemeinsam nutzt, etwa Wartezimmer, Empfang, sanitäre Einrichtungen und gemeinsam Personal beschäftigt, von einer Empfangskraft bis zu Reinigungspersonal, bietet sich an, das als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu machen. Eine GbR entsteht dabei ohne alle Förmlichkeiten ganz automatisch. Auf den Automatismus sollte sich aber niemand einlassen. Besser ist es, das Verhältnis untereinander sowie die beiderseitigen Rechte und Pflichten vertraglich zu fixieren.
Gruß
Wolfgang