Gemeinschaftspraxis

Hallo,

wenn ich als Arzt einer Gemeinschaftspraxis den anderen Arzt ( seit 12 Jahren Gemeinschaftspraxis mit proforma Gesellschaftsvertrag aber keine GmbH)ausbezahle und der Wert dann ermittelt ist sind das dann in irgendeiner Form Betriebsausgaben oder geht das aus meinem Privatvermögen ab ?

Termin beim Steuerberater ist demnächst, aber voran sich schlau machen ist ja immer gut.

Gruß

Hallo!

Sollte tatsächlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) iSd. §§ 705 ff. BGB bestanden haben, geht diese durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters unter und es wird (d)ein Einzelunternehmen daraus. (Wurde für die Gemeinschaftspraxis in der Vergangenheit eine Erklärung zur enheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte abgegeben? - Falls ja: GbR [oder Irrtum], andernfalls getrennte Einzelunternehmen).

Wenn die GbR gemeinsames Vermögen angeschafft hat, das beiden Gesellschaftern zur Hälfte gehörte und ein Gesellschafter zahlt den anderen aus, liegt ein Anschaffungsgeschäft für diese Hälfte vor, ggf. auch zusätzlich für einzelne Wirtschaftsgüter, die nur dem anderen allein gehörten. Für einen gewissen Patientenstamm gezahlte Beträge sind ebenfalls abzuschreiben (Praxiswert wohl auf 7 Jahre).

a) Folge bei Dir: Anschaffungskosten (=> mehr Abschreibung)
b) Folge beim Ausscheidenden: Betriebsveräußerung = außerordentliche Einkünfte

Ciao!
Nemo