Gemeinschaftsstrom über einen Mieter

Hallo und guten morgen,

angeommen der Eingang eines Mietshaus liegt auf der Rückseite des Hauses.
Die Beleuchtung des Aussenlichts am Haus entlang sowie um die Ecke (ca. 20 Meter) geht über den Strom eines MietersA im Haus (aus welchem Grund auch immer).

Es handelt sich hier um Beleuchtung vorne am Haus, weiter hinten am Haus, um die Ecke herum und an der Eingangstür direkt sowie die Beleuchtung des gesamten Treppenhauses sowie die Klingelanlage und Sprechanlage.

Was nun wenn der MieterA seinen Strom nicht bezahlt hat und ihm deshalb der Strom ausgeschlatet wurde - oder er die Sicherung rausdreht … wie auch immer. Das Licht aussen sowie Licht im Treppenhaus und Klingel funktioniert nicht.

MieterA behauptet es ginge ihn nichts an und man könne ihn nicht zwingen die Rechnung zu zahlen wenn er kein Geld hat, ausserdem wäre nichts in seinem Vertrag was die Hausbeleuchtung betrifft.

Er hätte erst später durch Zufall gemerkt, dass die gesamte Aussenbeleuchtung und Hausbeleuchtung sowie Klingeln über seinen Strom laufen.

Wie könnte man den (Ver-)Mieter zwingen den Strom wieder einzuschalten oder zu zahlen bzw. Wie kann man den (Ver)-Mieter dafür verantworlich machen?

Ist Mieter A überhaupt zu etwas verpflichtet wenn in seinem Vertrag icht dazu steht?
Wer ist nun verantwortlich? Der Vermieter sagt er könne da nichts machen ausser er läge neue Stromverteiler an. Die Kosten gehen an die Mieter.

LG Jasmin

Hallo,

warum sollte ein Mieter die Kosten für die gesamte Gemeinschaftsbeleuchtung ohne entsprechenden Ausgleich alleine tragen? D.h. wenn über eine entsprechende Verrechnung nichts in seinem Mietvertrag steht, und ebenso wenig, dass die Gemeinschaftsbeleuchtung überhaupt über seinen Zähler läuft, dann muss er hierfür auch nicht aufkommen. Es ist Sache des Vermieters für getrennte Leitungen und Zähler (und zwar auf seine eigenen Kosten) zu sorgen, oder sich mit dem Mieter auf eine Verrechnung zu einigen, wobei der getrennte Zähler die bessere Variante ist, weil man sonst das Problem eines insgesamt zahlungsunfähigen/unwilligen Mieters nicht löst.

Auf der anderen Seite steht die Frage, was der Mieter in der Zwischenzeit machen kann. Eine Gefahrenlage für Dritte zu schaffen, indem er einfach den Saft abdreht ist m.E. ein gefährliches Spiel, weil er andere Möglichkeiten hat, seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ohne Dritte zu gefährden. Z.B. eine deutliche Mietminderung gegenüber dem Vermieter. Sollte da etwas passieren, würde man wohl über die Frage einer Mitschuld sprechen müssen. Andererseits würde die wohl als minimal anzunehmen sein, denn der Vermieter wusste ja seit langer Zeit um das Problem, und er wäre derjenige, der daraufhin vorrangig hätte reagieren müssen und können. Wenn er - als der ganz klar in der Sache Pflichtige - nur mit den Achseln zuckt, und trotz des Wissens um die Situation meint, es sei nicht sein Problem, dann wird der spätestens dann merken, dass das sehr wohl sein Problem ist.

Gruß vom Wiz

Hallo,

bessere Variante ist, weil man sonst das Problem eines
insgesamt zahlungsunfähigen/unwilligen Mieters nicht löst.

Die haben dem den Strom abgedreht. Ich denke nicht, dass der die offenen Stromrechnung der letzten Monate so schnell begleichen kann.

Achseln zuckt, und trotz des Wissens um die Situation meint,
es sei nicht sein Problem, dann wird der spätestens dann
merken, dass das sehr wohl sein Problem ist.

Das verstehe ich nicht.

LG Jasmin

Hallo,

wenn dem Mieter bereits der Strom abgeklemmt worden ist, dann ist doch wohl klar, dass der an der Sache aktuell ohnehin nichts machen kann. Und da es ohnehin Sache des Vermieters ist, sich um die Außenbeleuchtung zu kümmern, …

Und wenn der Vermieter sich trotzdem auf stur stellt, dann wird er im Zweifelsfall von einem Gericht darüber belehrt werden. Denn wenn jemand etwas passiert, dann kann er sich - voraussichtlich erfolgreich - bzgl. Schadenersatz/Schmerzensgeld an den Vermieter wenden.

BTW: Als Mieter in einem solchen Haus könnte man natürlich auf die Idee kommen aufgrund fehlender Außenbeleuchtung mal das ein oder andere Prozent Miete einzubehalten. Wenn das alle Mieter machen, wird sich der Vermieter vermutlich recht schnell der Sache annehmen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

BTW: Als Mieter in einem solchen Haus könnte man natürlich auf
die Idee kommen aufgrund fehlender Außenbeleuchtung mal das
ein oder andere Prozent Miete einzubehalten. Wenn das alle
Mieter machen, wird sich der Vermieter vermutlich recht
schnell der Sache annehmen.

Interessant. Könnte also der betroffene Mieter A erst die Sicherungen für die Hausbeleuchtung rausdrehen und dann die Miete kürzen, weil es keine Hausbeleuchtung mehr gibt? Dann hat er ja zweimal gespart.

Cu Rene

Hallo

Interessant. Könnte also der betroffene Mieter A erst die
Sicherungen für die Hausbeleuchtung rausdrehen und dann die
Miete kürzen, weil es keine Hausbeleuchtung mehr gibt? Dann
hat er ja zweimal gespart.

Gespart hat er wohl kaum wenn er die letzten 2,5 Jahren Strom für andere mitbezahlt hat.

Angeblich konnte er die Stromkosten nicht zahlen, weil er einen bestimmten Betrag gezahlt hat, welche mit dem Verbrauch seiner letzten 10 Jahre in anderen Wohnungen übereinstimmten.

Nun stellte sich wohl heraus, dass er eine horrende Nachzahlung leisten soll, ca. 30% Mehrverbrauch (MEHR-VERBRAUCH, Erhöhung der Stromkosten sind berücksichtigt worden). Dies konnte er nicht - über mehrere Monate hinaus weil Jobverlust oder was weiss ich (Alkoholiker) und nun ist der Saft weg …
Der Gesamtstrom läuft seit 2 Jahren über ihn, seit dem er dort wohnt eben. Er wusste es nicht, so sagt er.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Heizungsanlage auch über seinen Strom läuft. Ich schätze das wird sich ab Oktober heraus stellen …

LG Jasmin

Hallo,

bitte noch mal durch den Kopf gehen lassen. Gemeint sind natürlich alle Mieter. D.h. wenn ich zufällig in diesem Haus wohnen würde, dann wäre es mir doch vollkommen egal warum es da keine ordentliche Beleuchtung mehr gibt. Ob das an Zoff zwischen einem meiner Mitmieter und dem Vermieter, an letzterem alleine, … liegt, muss mich doch überhaupt nicht interessieren. Ich habe Anspruch auf ein sicheres Wohnumfeld und zahle dafür Miete, und wenn das nicht mehr sichergestellt ist, dann mindere ich eben.

Und das gilt in diesem Fall natürlich auch für den Mieter, über dessen Zähler bislang der Gemeinschaftsstrom gelaufen ist. Denn es sind zwei Paar Schuhe, dass ihm persönlich vom E-Werk der Saft abgedreht worden ist, und dass andererseits der Vermieter nicht im Rahmen des Mietvertrages (der auch bei Zahlungsrückstand zunächst einmal weiter besteht) für die Außenbeleuchtung sorgt. Wie gesagt: Es ist das Problem des Vermieters für die Außenbeleuchtung zu sorgen, und es ist ebenfalls sein Problem, wenn dies nur deshalb nicht funktioniert, weil er den Gemeischaftsstrom über den Zähler eines (ggf. hier zufällig identischen) Mieters laufen lässt, dem der Saft aufgrund Zahlungsrückstand abgedreht wird, was dann dummerweise eben auch die Außenbeleuchtung betrifft.

Gruß vom Wiz

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