Doppelhaus,3Wohneinheiten. Rechte Hälfte hat seperaten Eingang.Muss sich der Mieter der rechten Hälfte an den Stromkosten für das Treppenhaus der linken Hälfte beteiligen ?
Die linke Hälfte ist unterkellert.Der Keller ist bei keinem der Mieter bestandteil des Mietvertrags.Müssen die Mieter für die Stromkosten der Pumpe aufkommen, welche das Wasser permanet abpumt, da der Keller sonst noch mehr unter Wasser stehen würde.
Hallo,
was steht denn so alles in der Teilungserklärung? Wenn es Gemeinschaftseigentum ist (ist bei einer DHH aber eher selten, weil die Einheiten so weit es irgendwie geht getrennt werden), werden die Kosten normalerweise auf alle aufgeteilt (der Schlüssel sollte auch in der Teilungserklärung stehen).
für den konkreten fall weiß ich ehrlich gesagt nicht genau bescheid, aber ich weiß, dass regelungen zulässig sind, in denen für gartenpflege zu zahlen ist, obwohl der garten von den mietern nicht genutzt werden darf (solange der garten zum gebäude gehört). also kann ich mir auch vorstellen, dass die sache mit der pumpe zulässig ist - denn hier gibt es ja auch einen nutzen für die mieter, oder? wenn da wasser im keller steht, dann wird alles schimmeln und das gebäude über kurz oderlang ein sanierungsfall.