Folgender Fall.Mieter A teilt sich mit Mieter B eine 240l Mülltonne.Mieter A sind mit 4 Personen Mieter B mit 2 Personen.Mieter A knallt die Tonne voll und trennt nicht .Mieter B hat kaum Müll und möchte eine eigene kleine 60 l Tonne da diese auch über 100 € im Jahr günstiger ist.Jetzt möchte Mieter A das nicht .Beide Mieter haben verschiedene Vermieter , jedoch sind es Mütter und Sohn.Mieter A droht mit Mietkürzungweil ,dann auch die Tonne von Mieter B auf den Stellplatz von Mieter B gestellt werden müsste, das der Eigentümer des Grundstücks wo die Sammelstelle der Tonne ist keine weitere Tonne mehr wünscht.Es sei zu erwähnen Mieter A und der Eigentümer des Anderen Grundstücks sind befreundet.Der Vermieter von B mischte nicht täuschen , er sagt es besteht eine Gemeinschaft. Jedoch steht im Mietvertrag nichts von Entsorgungsgemeinschaft.Jetzt die Frage :Kann Mieter V eine eigene Tonne fordern , da Mieter A Provukannt die Tonne mit allem Mist vollknallt und die Kosten in die Höhe puscht.
huhu,
einmal hilft es bei der Komune mal nachzuschlagen, wie es dort mit den Mülltonnen geregelt wird, da hat jede Gemeinde eine Andere Satzung, Von Jeder Mieter eine Tonne bis zu alle Mieter eine Tonne a größe x.
Wenn es sich nicht um Gewerbe handelt ist in der Regel der Vermieter die Person, der die Tonnen stellt. die Kosten werden per Nebenkosten umgelegt. Abweichende Regelungen sind bei 1 und 2 Familenhäuser sicherlich anzutreffen.
Hallo,
ich denke das kommt auf den Mietvertrag an. Meist ist Vermieter Vertragspartner bei der städtischen Müllentsorgung. Die Kosten werden über die Nebenkosten umgelegt. Entweder nach Quadratmeter oder pro Kopf. Beides ist möglich, mal für diesen Mieter besser, mal für den anderen.
Gruß vonsales
Die Satzung sagt es ist möglich jeder eine Tonne.Aber der Vermieter weigert sich , und das ist auch möglich , die Gemeinschaftstonne aufzulösen da sonst für Mieter A Mehrkosten entstehen.Im Mietvertrag selber ist nicht von einer Gemeinschaftstonne die Rede.Daher ist Mieter B der Meinung eine eigene Tonne steht ihm zu.
Hallo
Kannst Du das mal erklären und einen verständlichen Satz daraus stricken
A droht mit Mietkürzungweil ,dann auch die Tonne von Mieter B auf den Stellplatz von Mieter B gestellt werden müsste, das der Eigentümer des Grundstücks wo die Sammelstelle der Tonne ist keine weitere Tonne mehr wünscht
auf welchen Stellplatz?
wo steht die Gemeinschaftstonne jetzt?
besteht auf dem Grundstück die Möglichkeit eine weitere Mülltonne ordentlich aufzustelen?
Gruß Rudi
Also, Mieter B hat Direktor neben dem Rheienhaus , quasi direkt vor der Türe einen Stellplatz.Die Sammelstelle für die Mülltonnen befinden sich um die Ecke .Dieses Grundstueck gehört aber den Nachbarn und die wiederum mischten NICHT das noch eine weitere Tonne ( also 9 statt 8)hinzu kommt.Mieter B sagt,:dann stellen wir unsere Tonne eben auf unseren Stellplatz.Darauf sagt dann Mieter A wenn das passiert , dann kürze ich die Miete ,weil er glaubt das Muellgestank entsteht , welcher dann in seine Wohnung zieht.Unser Vermieter hat darauf hin entschieden Mieter A darf machen was er will( die Tonne leeren lassen auch wenn die nicht voll ist, reinschmeissen was er moechte , genauer gesagt er trennt nicht richtig )und er puscht die Kosten Hoch !
Hallo,
das ist ja hochinteressant, gerade in Bezug auf die Neben- und Betriebskostenabrechnung, wie die beiden die Gesamtkosten umlegen wollen, ist mir grad nicht ganz klar.
Ruf mal bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung an und frage, wieviele Mülltonnen den so vorgeschrieben sind pro Wohneinheit???!!!
Ansonnsten verfasse eine Mangelrüge mit den hier aufgeführten Gründen und geh mal zum nächsten Mieterverein, da hilft man kostengünstig weiter.
Gruß
BHS-Huber
Hallo,
unter normalen Umständen würde man davon ausgehen, dass dort eine gelbe Tonne (oder auch Säcke je nach Gemeinde) und eine Restmülltonne aufgestellt werden, eventuell noch eine Papier-Tonne und eine Biotonne.
Wenn man nun den Müll trennt, kann man i.d.R. davon ausgehen, dass die vorhandenen Tonnen entsprechend normal gefüllt sind. Reicht es nicht, muss eine größere Tonne herhalten.
Diese Tonnen sollten auch „neutral“ abgestellt werden, auf keinem Grundstück irgendwelcher Mieter, dann gibt es auch keinen Ärger. Reicht es auch welchen gründen auch immer nicht für die neutrale Lösung, sondern alle Tonnen auf ein Grundstück, wäre es das einfachste der Welt, diesen Eigentümer für die Stellfläche und den Wegfall der Fläche zu „entschädigen“ .
Was die Größe angeht, gibt es (kommunenabhängig ??) Richtlinien, wieviel Müll ein Haushalt pro Woche produziert (wenn sauber getrennt wird) und damit ergeben sich minimalgrößen der Tonnen. wenn es nicht reicht, muss aufgestockt werden, zusätzliche kostenpflichtige Säcke sind ja auch keine Lösung