Hallo,
mir stellt sich folgende Frage:
Eine „Gruppe“ (Verein o.ä.) ist gemeinnützig anerkannt und bittet um spenden.
Auf deren HP steht, dass die Spenden im Sinne ihrer Satzung verwendet werden.
Die Satzung selbst jedoch ist nirgendwo einsehbar. Die Gruppe hat die Satzung nicht veröffentlicht.
Wo kann man den Satzungsinhalt sonst noch erfragen? Wie und wo kann man als potentieller Spender erfahren, ob Spendengelder tatsächlich satzungskonform eingesetzt werden?
Danke
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Hallo,
das zuständige Finanzamt kann Auskunft geben, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt ist.
Mehr leider nicht.
Wenn ich unsicher bin, spende ich nicht - ist mE die einfachste Verfahrensweise.
Gruß
HaWeThie
Moin!
Die Satzung eines Vereins muss nur den Mitgliedern oder Beitrittswilligen ausgehändigt werden. Dass diese Satzung zumindest Gesetzeskonform ist, erkennt man an dem Zusatz e.V. am Vereinsnamen.
Am besten erfragt man im Zweifel beim Vorsitzenden des Vereins an. Da dieser Verein ja um Spenden bittet, wird er auch gerne Auskunft geben.
In einem seriösen Verein wird die Einhaltung der Satzung und die Arbeit des Vorstandes übrigens jährlich durch die Mitgliederversammlung kontrolliert. und wenn alles paletti ist, wird dem Vorstand die sog. „Entlastung“ erteilt.
Gruß
Andreas
Hier kann man sich informieren
http://www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel…
Wobei anzumerken ist,das Gemeinnützigkeit lediglich ein steuerlicher Begriff ist und recht wenig über die Verwendung von Spenden aussagt.
Hallo,
natürlich ist es wichtig, wofür die Spenden verwendet werden. Der Vorsitzende darf sich dafür z.B. nicht einen Killer anheuern oder eine andere Straftat finanzieren. Die Verwendung muss satzungsgebunden sein.
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Hallo,
die Gruppe ist kein Verein und sie hat auch keine Mitglieder. Es ist eine guG (eine haftungsbeschränkte, gemeinnützige Gesellschaft), welche aus einer Person besteht.
Diese Gruppe will Spenden und ich möchte wissen wofür.
Mir geht es nicht darum selbst nicht zu spenden, sondern darum, ob die Gruppe Spendengelder zweckentfremdet einsetzt.
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Hallo,
es geht nicht darum, ob ich spenden möchte. Mir geht es darum zu ergründen, ob die Gruppe Spendengelder zweckentfremdet einsetzt und somit gar nicht gemeinnützig sein dürfte.
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Hallo
Die Satzung selbst jedoch ist nirgendwo einsehbar. Die Gruppe
hat die Satzung nicht veröffentlicht.
Wo kann man den Satzungsinhalt sonst noch erfragen?
Die Satzung des Vereins muss beim zuständigen Registergericht hinterlegt sein und kann von jedermann eingesehen werden.
Gruß
Wawi
Du hast dir deine Frage gerade selber beantwortet 
Wie seriös wird ein 1 Mann -Unternehmen wohl sein ?? *lach*
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Die Gemeinnützigkeit wird auf Antrag, unter Vorlage der Satzung, vom zuständigen Finanzamt erteilt. Dazu wird der Inhalt der Satzung und der Vereins- oder Gesellschaftszweck überprüft.
In den Folgejahren wird in regelmäßigen Abständen vom Finanzamt die Offenlegung der Finanzen verlangt und diese auf Verwendung im Sinne der Satzung bzw. EStG überprüft. Je nach Größe, Umsatz, Problematik, Verdachtsmomente etc. wird auch eine Außenprüfung durchgeführt, bei der gewissenhaft von einem Finanzbeamten die Einzelbelege kontrolliert werden.
Ob das Finanzamt allerdings an Dritte Auskünfte erteilen darf, wage ich zu bezweifeln. Aber die Nachfrage, ob die Gemeinnützigkeit überhaupt besteht, dürfte wohl legitim sein.
vnA
Genau so seriös wie jede andere Gesellschaft, bis das Gegenteil bewiesen ist.
vnA
Das prüft das Finanzamt regelmäßig (im Regelfall alle drei Jahre).
Oder man fragt nach dem Geschäftsbericht.
Hi
der Link bringt beim örtl. Sportverein oder dem Bürgerverein oder… nichts, da die sich selten durch das Institut prüfen lassen (lohnt sich nicht).
Gruß
HaweThie
Hallo,
das e.V. sagt nicht viel über die Gemeinnützigkeit.
Die wird duch das Finanzamt geprüft und festgestellt. Dazu muss der Verein noch nicht einmal ein e.V. sein.
Gruß
HaWeThie