Geht es, wenn man eine Person bei sich wohnen lässt, dort auch gemeldet ist, aber nicht im Mietvertrag erscheint ?
Hallo Avarizia,
ja, natürlich. Das kommt sogar oft vor, wenn im Laufe des Mietverhältnisses ein Partner einzieht. Und Kinder stehen normalerweise auch nicht im Mietvertrag - selbst wenn sie mit 30 immer noch zu hause leben sollten.
Gruß!
Horst
Geht es, wenn man eine Person bei sich wohnen lässt, dort auch
gemeldet ist, aber nicht im Mietvertrag erscheint ?
KLAR!!
(da gibt es sicher 100.000 Fälle in Deutschalnd)
gruß
ad
und das klappt auch, wenn die Wohnung nach Ansichten des Vermieters zu klein ist, für die ganzen Leute ?
Hallo,
Melderechtlich ist man sogar verpflichtet sich da zu melden, wenn man da seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Mietvertrag interessiert im Einwohnermeldeamt niemanden.
Was der Vermieter dazu sagt war nicht gefragt, daher sage ich dazu auch nichts weiter.
Cu Rene
Was der Vermieter dazu sagt war nicht gefragt, daher sage ich
dazu auch nichts weiter.Cu Rene
und was würde er sagen deiner meinung nach ?
Hallo,
Geht es, wenn man eine Person bei sich wohnen lässt, dort auch
gemeldet ist, aber nicht im Mietvertrag erscheint ?
gehen schon.
Voraussetzung:
-
Bei nicht der Familie des Mieters (der, welcher im Mietvertrag steht) angehörigen Personen muß der Vermieter um Zustimmung gebeten werden.
Der Vermieter kann den Zuzug ablehnen. Im Falle der Ablehnung steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. -
Ziehen Mitglieder der Familie des Mieters zu, so kann der Vermieter dies untersagen, wenn hieraus eine Überbelegung des Wohnraumes entsteht.
Nach Auffassung des LG München ist dies der Fall, wenn: -
Bewohner über 6 Jahre nicht mindestens 10 qm zur Verfügung haben.
-
mehr als 2 Bewohner pro Zimmer aus der Belegung entstehen.
Gruß
Joschi
Hallo,
was René meint, weiss ich natürlich nicht, aber der VM ist auf jeden Fall zu benachrichtigen/zu fragen, wenn jemand in die Wohnung (mit)einzieht.
Er darf zwar streng genommen nicht verhindern, dass z.B. ein Lebens(abschnitts)gefährte zum Partner zieht, aber immerhin ist er der Eigentümer der Wohnung und hat doch ein Wörtchen mitzureden.
Insbesondere wird er die Nebenkosten entsprechend anders bewerten und abrechnen.
Gruß
Nita
Wenn der Vermieter zu Recht gegen den Einzug ist, dann wäre eine Anmeldung ja nicht korrekt.
Ich könnte mir aber denken, dass jemand aus einer entfernten Stadt übergangsmäßig bei einem Freund zu Besuch unterkommt und sich dort auch anmeldet, um eben eine Anschrift für Wohnungs- und Arbeitssuche zu haben. Der Besuch darf dann aber nicht ewig dauern.
Gruß!
Horst
Hallo,
da haben die anderen ja schon alles gesagt, auch wann konkret eine Überbelegung vorliegen würde.
Bei den Nebenkosten darf er aber nicht plötzlich den Aufteilungsschlüssel ändern. Wenn also bisher nichts nach Personen (oft bei Müll oder Wasser) abgerechnet wurde, darf das auch in Zukunft nicht ohne Einwilligung des Mieters sein.
Cu Rene
Hallo,
Ich könnte mir aber denken, dass jemand aus einer entfernten
Stadt übergangsmäßig bei einem Freund zu Besuch unterkommt und
sich dort auch anmeldet, um eben eine Anschrift für Wohnungs-
und Arbeitssuche zu haben. Der Besuch darf dann aber nicht
ewig dauern.
In der Tat darf man in seiner Mietwohnung ohne es dem Vermieter zu melden eine Person bis zu 6 Wochen beherbergen. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass sich diese Person dann dort anmelden darf, da sie die Wohnung ja nicht bewohnt sondern nur beherbergt wird. Also besteht keine Meldepflicht nach dem Meldegesetz.
Gruß
Joschi