Gemietet 'wie gesehen' - ist das Recht(ig)?

Hallo Leute,

ist es aus rechtlicher Sicht okay, wenn man etwas anmietet (Gewerbeobjekt) und es bei der Besichtigung bzw. im ersten Mietzeitraum von etwa einem viertel Jahr keinerlei Mängel an der Mietsache ergebent, sich jedoch danach einige grobe Mängel herausstellen, die teilweise sogar gesundheitsschätlich sind???

Habe da etwas gehört von jemandem der mir erzählte das man die Mietsache so mietet „wie-gesehen“ - wahrscheinlich vgl. mit dem Kauf eines Autos (z.B., bei dem man auch nicht in den Motor schauen kann) - und man folglich auf den Mängeln sitzen bleibt und diese dann selbst beheben muss.

Kann man nicht im Nachhinein den Vermieter auffordern diese groben Mängel zu beheben, da man zum Zeitpunkt der Anmietung bzw. in dem ersten Mietzeitraum keinerlei Kenntniss darüber erlangen konnte bzw. hat, ob die Mietsache fehlerfrei vermietet wurde???

Der erste große Stichpunkt auf meiner Liste hier ist der gute alte Schimmelbefall an Wänden …

Danke für eure Gedanken hierzu,

mfg

Marcus

Hallo Marcus,

wie kommst du denn auf sowas? Natürlich kann man Mängel an der Mietwohnung jederzeit reklamieren und natürlich ist der Vermieter in der Pflicht, das vermietete Objekt jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

Gruß!

Horst

Moin,
er hat das Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Und da kommt auch das ‚vermietet wie gesehen‘ her. Altbau billig mieten und dann Neubaustandart verlangen, da spielen die Richter nicht mit.
Gerade bei Schimmel kommt aber immer das Thema ‚Verursacher‘ auf den Tisch. Für Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat, muss der VM nicht aufkommen.

vnA

Hallo,

das es sich um ein Gewerbeobjekt handelt, hast du gelesen?

Gruß
Michael

… wie „Michael F.“ schon schrieb: " … Gewerbeobjekt …"

Naja, ich denke mal das es doch eher unwahrscheinlich ist, das nach einem, um das Kind mal beim Namen zu nennen, halben Jahr, sowohl alle direkten als auch alle inderekten Wände (Büro z.B., die sich durch eine Türe verschließen läasst!) etwa halb hoch mit Schimmel befallen sind - und ich rede hier von einem Flächendeckenden Befall, nicht nur so´n paar schware Fleckchen - und man dieses auch nicht verhindern kann, da es an Lüftung mangelt.
Im Lager sind z.B. Ventilatoren in der Decke angebracht - aber darüber wurde ein Haus drauf gesetzt, somit sind die Ventilatoren ohne Funktion.

Die einzige Lüftung - sowohl Zu- als auch Abluft - ist die „offen stehende Tür“ …

Hallo,

ist es aus rechtlicher Sicht okay, wenn man etwas anmietet
(Gewerbeobjekt) und es bei der Besichtigung bzw. im ersten
Mietzeitraum von etwa einem viertel Jahr keinerlei Mängel an
der Mietsache ergebent, sich jedoch danach einige grobe Mängel
herausstellen, die teilweise sogar gesundheitsschätlich
sind???

Die Fragen wären:
Sind es Mängel?
Durch wen oder was verursacht?

Habe da etwas gehört von jemandem der mir erzählte das man die
Mietsache so mietet „wie-gesehen“ - wahrscheinlich vgl. mit
dem Kauf eines Autos (z.B., bei dem man auch nicht in den
Motor schauen kann) - und man folglich auf den Mängeln sitzen
bleibt und diese dann selbst beheben muss.

Nein. Zum Beispiel versteckte Mängel.

Kann man nicht im Nachhinein den Vermieter auffordern diese
groben Mängel zu beheben, da man zum Zeitpunkt der Anmietung
bzw. in dem ersten Mietzeitraum keinerlei Kenntniss darüber
erlangen konnte bzw. hat, ob die Mietsache fehlerfrei
vermietet wurde???

Ja.

Der erste große Stichpunkt auf meiner Liste hier ist der gute
alte Schimmelbefall an Wänden …

Wer ist Verursacher?

Gruß
Der Franke