Ich habe seit mehr als 10 Jahren eine Garage gemietet, die einem anderen Wohnungseigentümer gehört. Die Garage ist nicht per Teilungserklärung an eine Wohnung gebunden. Der Eigentümer der Garage will nun seine Wohnung verkaufen; und damit auch die Garage.
Frage: Habe ich, als langjähriger Mieter, ein Vorkaufsrecht?
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in der gleichen Anlage und wohne dort.
Intuitiv würde ich sagen nein, aber genau genommen habe ich keine Ahnung. Bin ja auch kein Experte für diese Themen…
…ich habe keine Ahnung…warum kam die Anfrage eigentlich zu mir?..lg Paula
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Obwohl ich kein Experte auf diesem Gebiet bin, glaube ich zu wissen, dass ein rechtliches Vorkaufsrecht nicht existiert, wenn es nicht vereinbart ist. Fakt ist, dass eine Eigentumswohnung mit Garage für viele ein Plus bedeutet. Doch vielleicht ist es für den Verkäufer finanziell interessanter die beiden Immobilien getrennt zu verkaufen.
Meiner Meinung nach bleibt nichts übrig, als Interesse zu bekunden und zu hoffen. Viel Glück!
Chroma
Obwohl ich kein Experte auf diesem Gebiet bin, glaube ich zu wissen, dass ein rechtliches Vorkaufsrecht nicht existiert, wenn es nicht vereinbart ist. Fakt ist, dass eine Eigentumswohnung mit Garage für viele ein Plus bedeutet. Doch vielleicht ist es für den Verkäufer finanziell interessanter die beiden Immobilien getrennt zu verkaufen.
Meiner Meinung nach bleibt nichts übrig, als Interesse zu bekunden und zu hoffen. Viel Glück!
Chroma.
Hallo Largemen
gehe ich richtig in der Annahme, dass die Garage in Deutschland liegt?
Ich bin „leider“ Schweizer und kenne nur das schweizerische Mietrecht. In der Schweiz würde kein Vorkaufsrecht bestehen, dieses hätte bei Mietabschluss im Grundbuch eingetragen werden müssen.
Ich hoffe, dass du einen deutschen Experten findest.
Gruss
A.
Das ist, was ich auch denke, weil so ein Objekt eben kein Wohnraum ist. Danke für Deine Überlegungen.
Gruß
Largeman
Mercie Andreas,
ich fürchte, das deckt sich mit deutschem Recht… Insofern fällt ein „Druckmittel“ weg, aber vielleicht ist moralisch etwas zu machen.
Gruß
Largeman
Hallo,
leider bin ich kein Experte, sondern selber nur Wohnungseigentümer.
Bei uns in der Anlage ist es auch so, dass die Garage nicht an die Wohnung gebunden ist. Auch bei uns gibt es eine Vielzahl Eigentümer, die keine Garage haben oder „nur“ gemietet haben.
Ob Sie nun tatsächlich ein Vorkaufsrecht haben, kann ich Ihnen daher nicht 100%ig beantworten. Problem wird sicher sein, dass Ihr Vermieter seine Wohnung evtl. besser mit Garage verkaufen kann also ohne.
Ich finde aber, dass trotzdem der Vermieter Ihnen erstmal ein Angebot machen sollte. Kann Ihnen Ihre Hausverwaltung nicht evtl. einen Rat zum Vorkaufsrecht geben?
Sorry, dass ich Ihnen nicht mehr antworten konnte und viel Erfolg!
Da hilft wohl nur ein gutes Angebot an den Eigentümer. Ein Vorkaufsrecht welches sich durch lange Mietzeiten ergiebt, giebt es meines Wissens nicht. 100 %ige Sicherheit ist durch einen Anruf bei einem Anwalt oder Mieterverein oder Haus- und Grundbrsitzerverein zu bekommen.