Guten Tag,
im Grunde habe ich das schon mal gefragt, nun besteht allerdings akuter Handlungbedarf. Denke ich. Und Ihr?
Am Samstag wird der Vermieter den Zaun „zu“ machen, vermutlich.
Rechtsberatung beim Mieterbund hatte ich, der sagt, ich müsste einen Brief schreiben, schlussendlich könnte ich per Anwalt vorgehen.
Kurz gesagt, der Vermieter zieht trotz anderweitiger mündlicher und schriftlicher Beschreibung (Mietvertrag: „der Garten wird auf Höhe des Hinterhauses abgeteilt“) die Grenze (Zaun) zwei Meter zu uns hin, uns fehlt dann der versprochene Unterstand (eigentlich auf dem gemieteten Grundstück) und etwas Platz. Jetzt erst, nach zwei Jahren, wird ein Zaun gebaut.
Ich frage mich, ob ich dagegen vorgehen soll. Es ärgert mich sehr, da der V. sehr gerne (nicht nur meine) Grenzen überschreitet, denkt, ihm stünde das zu. Er schafft auch gerne Tatsachen und kommt damit durch.
Ich möchte NICHT in nächster Zeit umziehen, seinen Machenschaften aber auch keinen Vorschub leisten.
Zur Zeit nutzen wir ca. die Hälfte des Gartens, pflegen auch die Hälfte (Vermieterplan), laut Mietvertrag dürfen wir nur ein Viertel nutzen. Es gibt aber zur Zeit nur 2(-3) Mietparteien (Partei drei ist zu alt zum Nutzen, Partei zwei nutzt den Garten nicht, er muss aber „ordentlich“ sein) und der Garten ist nicht aufgeteilt. Wir würden ihn gern weiterhin so viel nutzen.
Jetzt habe ich ein Einschreiben verpasst, es liegt hier bereit zum Abschicken - mit Hinweis auf die Rechtslage, und dass ich möchte, dass er den Zaun zurückbaut (ich würde mich auch auf einen Kompromiss einlassen, zB nur Unterstand (teil-)nutzen). Schicke ich das Ding nun ab? Bin immer eher für „was tun“… Habe als Mieter schließlich auch Rechte und möchte auch respektvoll behandelt werden.
Bitte keine Streits in meinem Thread… seid lieb zueinander! Ich freue mich über Antworten.
MfG I.