Gemietete Grundstücksgrenze

Guten Tag,

im Grunde habe ich das schon mal gefragt, nun besteht allerdings akuter Handlungbedarf. Denke ich. Und Ihr?

Am Samstag wird der Vermieter den Zaun „zu“ machen, vermutlich.

Rechtsberatung beim Mieterbund hatte ich, der sagt, ich müsste einen Brief schreiben, schlussendlich könnte ich per Anwalt vorgehen.

Kurz gesagt, der Vermieter zieht trotz anderweitiger mündlicher und schriftlicher Beschreibung (Mietvertrag: „der Garten wird auf Höhe des Hinterhauses abgeteilt“) die Grenze (Zaun) zwei Meter zu uns hin, uns fehlt dann der versprochene Unterstand (eigentlich auf dem gemieteten Grundstück) und etwas Platz. Jetzt erst, nach zwei Jahren, wird ein Zaun gebaut.

Ich frage mich, ob ich dagegen vorgehen soll. Es ärgert mich sehr, da der V. sehr gerne (nicht nur meine) Grenzen überschreitet, denkt, ihm stünde das zu. Er schafft auch gerne Tatsachen und kommt damit durch.

Ich möchte NICHT in nächster Zeit umziehen, seinen Machenschaften aber auch keinen Vorschub leisten.

Zur Zeit nutzen wir ca. die Hälfte des Gartens, pflegen auch die Hälfte (Vermieterplan), laut Mietvertrag dürfen wir nur ein Viertel nutzen. Es gibt aber zur Zeit nur 2(-3) Mietparteien (Partei drei ist zu alt zum Nutzen, Partei zwei nutzt den Garten nicht, er muss aber „ordentlich“ sein) und der Garten ist nicht aufgeteilt. Wir würden ihn gern weiterhin so viel nutzen.

Jetzt habe ich ein Einschreiben verpasst, es liegt hier bereit zum Abschicken - mit Hinweis auf die Rechtslage, und dass ich möchte, dass er den Zaun zurückbaut (ich würde mich auch auf einen Kompromiss einlassen, zB nur Unterstand (teil-)nutzen). Schicke ich das Ding nun ab? Bin immer eher für „was tun“… Habe als Mieter schließlich auch Rechte und möchte auch respektvoll behandelt werden.

Bitte keine Streits in meinem Thread… seid lieb zueinander! Ich freue mich über Antworten.

MfG I.

Hallo!

Noch immer nicht ausgestanden und geklärt ?

hatte ich Dich eigentlich schon mal um eine Skizze oder Lageplan gebeten ?

Denn man kann so etwas nicht mit noch so viel Worten beschreiben um das rechtlich einzuordnen, was da geplant ist. Man sieht es ja nicht vor sich.
Und vor allem was im Vertrag zugesichert war.

Es ist nichts abgeteilt, im Vertrag steht 1/4 Nutzung, du nutzt aber bereits mehr. Ob andere ihren „Anteil“ nicht mehr nutzen ist egal.
Und die Gartenpflege hat m.E. erst einmal mit der Nutzung nichts zu tun.

Schuppen? Ist der dir zugewiesen zur Nutzung ?

Du siehst, Fragen über Fragen, nichts genaues weiß man nicht.

MfG
duck313

Hallo,

nein, nicht geklärt. Jetzt wird gerade der Zaun gebaut.

Statt Skizze kann ich die Bemessung des Gartens kurz erklären.

Das Haus ist etwa 20 m lang, mit zur Zeit zwei Wohnungen im EG links und rechts. Auf ganzer Breite ist hinter dem Haus der Garten, der ursprünglich sehr lang war. Nachdem der Vermieter sein Wohnhaus in diesen Garten gebaut hat, mit Vorplatz links und Garage mit Unterstand zu uns hin rechts, haben wir nur noch den Garten dazwischen zur Verfügung.

Die eigentliche Grundstücksgrenze / Gartengrenze geht nun, laut Mietvertrag und mündlicher Aussage des Vermieters, bis zum Ende des Hintergebäudes. Dieses ist, wie bei ganz alten Fachwerkhäusern üblich, an der Grundstücksgrenze (rechts) im rechten Winkel zum Haupthaus gebaut worden und etwa 10 m lang. Es beginnt einen halben Meter hinter „unserem“ Haus. Der gesamte Garten ist also etwa 10 mal 20 m groß.

Der gepflasterte Vorplatz reicht nun aber schon auf unser gemietetes Grundstück auf ganzer Breite hinein (etwa 2-3 m), also der Vorplatz grenzt seitlich an 2-3 m an das Hintergebäude.

Einen ganz kleinen Teil des Vorplatzes (Teil des Unterstandes vor der Garage) haben wir als Unterstellfläche bspw. für den Rasenmäher genutzt. Dies, und dass der Zaun eben nicht an der Graskante, sondern direkt dort wo das Hinterhaus endet, also quasi auf seinem Vorplatz gebaut wird, wurde uns mündlich zugesagt, wahrscheinlich als Erklärung dafür, dass der Vorplatz so weit zu uns hinein gebaut wurde. Vermutlich war der Zaun von Anfang an auf „unserem“ Grundstück geplant.

Ich bin der Meinung, dass der Vermieter sich an den Mietvertrag halten muss. Da steht „zum Neubau des Hauses wird der Garten auf Höhe des Hinterhauses abgeteilt“. Deutlicher wäre: „Am Ende des Hinterhauses“. Ich wüsste aber nicht, wie man ersteres anders deuten könnte.

Zur Gartennutzung steht im Mietvertrag, dass eine der vier Mietparteien (eine wohnt im Hinterhaus, die vierte gibt es noch nicht) den Garten gemeinsam nutzen können und jede Mietpartei zu einem Viertel zur Pflege verpflichtet ist. Der Vermieter hat allerdings die Pflege auf zwei Parteien verteilt. Die dritte Partei ist befreit laut MV.

Ich wüsste auch noch gerne, ob der Vermieter den Garten nutzen darf (zum Abstellen bspw.).

MfG I.

Hallo,

Und warum tust du genau das nicht?
Und lass bitte von einer rechtskundigen Person klären, was genau in Deinem Mietvertrag steht. Das muss nicht unbedingt das sein, was Du glaubst, aber auch nicht das, was Dein Nachbar meint. Vielleicht ist es ganz anders.

Gruß
Jörg Zabel

Genau das würde ich gerne, ich hab mich nur noch nicht getraut, ihn abzuschicken. Liegt in der Tasche. Befürchte dessen Aggressionen. Der Anwalt vom Mieterbund hat mir meine Deutung des Passus bestätigt. Ist das nun rechtsverbindlich?

Es ist die Meinung eines Anwalts.
Rechtsverbindlich wäre ein Urteil.
Meine Meinung ist:
Du hast den Anspruch auf ein Viertel der Gartenfläche zur Nutzung.
Die gesamte Gartenfläche ist beschrieben, diese Fläche wird nun eigenmächtig vermindert.
Wenn nun - und dem scheint ja nichts entgegen zu stehen - dir trotzdem noch eine Fläche zur Nutzung überlassen werden kann, die dem Viertel der ursprünglichen Gartenfläche entspricht, sehe ich kein vertragswidriges Verhalten dir gegenüber.

Also ich habe es zumindest so verstanden:
Es gibt 400m² Garten. Du darfst 1/4 = 100m² nutzen. Der genaue Bereich ist NICHT definiert.
De facto nutzst du 200m².
Nun wird der Garten um sagen wir mal 80m² kleiner.
Dein Anspruch beträgt aber weiterhin 100m².

Es ist jedenfalls egal, wenn weiterhin

gilt.

Warum vertraust Du eigentlich einem anonymen Forum, in dem Dir völlig unbekannte Laien aufgrund größtenteils unbekannter Faktenlage irgendwelche persönlichen Meinungen äußern, mehr als Deinem Anwalt?
Gruß
anf

X Strom,
wie kommst Du zu Deiner Ansicht? Es steht ja im Mietvertrag, dass der Garten auf Höhe des Hinterhauses abgeteilt wird. Das hat ja nun erstmal nichts mit der genutzten Teilfläche zu tun.

Es kann auch sein, dass, wenn die Mietparteien wechseln, die drei anderen Mietparteien den Garten aktiv mitnutzen wollen. Dann steht weniger Platz als im Mietvertrag (zumindest in meinem, die anderen werden dann wohl angepasst werden) zugesichert, zur Verfügung.

Ich habe erstmal kein Problem damit, mich abzusprechen, Kompromisse zu finden, zu einigen. Leider ist das nicht so die Sache des Vermieters.

Mit dem abgeschickten Brief möchte ich hauptsächlich, dass er nicht immer machen kann, was er will, ohne auf andere zu achten (mein Nachbar mag meinen Vermieter überhaupt nicht, weil der auch sein Grenzen ein mal nicht geachtet hat). Und den Unterstand nutzen. Ansonsten müsste ich mir ein Gartenhaus kaufen (kostet…), nur um vor allem meinen Rasenmäher unterzustellen, seinen würde mir mein Vermieter auch nicht leihen.

Auch meine persönlichen Grenzen wahrt er nicht, und ist auch gegenüber meinem Kind ausgrenzend / grenzüberschreitend.

MfG I.

allnetflat:

Weil ich erwarte, ernsthafte, sachbezogene Antworten von „Experten“ oder erfahrenen Menschen zu bekommen (Nachbarschaftsstreits gibt es überall).

Der Rechtsanwalt kennt die rechtliche Lage. Die Konsequenzen, die jeder Brief und jede Grenzüberschreitung im alltäglichen Zusammenleben hat, interessiert ihn weniger und dies kann er auch wenig einschätzen. Mich haben auch unterschiedliche Sichtweisen interessiert.

MfG I.